Europa und Kanada verhandeln über das Handelsabkommen CETA, das auch Regelungen zum Urheberrecht enthält. Jetzt wurde ein weiterer Entwurf bekannt. Spektakuläre Enthüllungen bietet er nicht, liefert aber wichtige Details. Für Deutschland würde sich demnach wahrscheinlich kaum etwas ändern – für andere Länder ist das durchaus möglich.
Ein Ausschnitt aus dem Entwurfstext für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist aufgetaucht. Es geht um Regelungen zum geistigen Eigentum.
In einem 84-seitigen Bericht über die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen, spricht sich die “Commission on the Theft of American Intellectual Property” (IP Commission) für das Sperren von Computern ein, sollte bei ein Nutzer im Verdacht stehen, Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zu bekommen. Um dieses zu realisieren müsste eine bestimmte Software auf allen Computern installiert sein, die sämtliche Handlungen des Nutzers überwacht und gegebenenfalls einschreiten würde. Kurz gesagt: Die IP Commission fordert die Legalisierung von Rootkits, Malware und Trojanern im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen.
Computer sollen nach Ansicht der Commission on the Theft of American Intellectual Property gesperrt werden, wenn ein Nutzer sich Einsicht in Informationen zu schaffen versucht, zu denen er nach dem Willen von Rechteinhabern keinen Zugang haben soll.
Ob Netzneutralität, Datenschutz oder Urheberrecht – wie der digitale Raum reguliert werden sollte, ist höchst umstritten. Dazu kommt, dass viele Entscheidungen auf nationaler Ebene kaum sinnvoll getroffen werden können.
Laut einem internen Protokoll aus dem Ministerrat sollen die im "Anti-Piraterie"-Abkommen enthaltenen Maßnahmen zum Muster aller künftigen, internationalen Abkommen über "geistige Eigentumsrechte" werden.
Handelskomissar Karel de Gucht und Michel Barnier (Binnenmarkt) treiben das umstrittene Abkommen voran. Die für „geistiges Eigentum“ zuständige Juristin der Kommission war bis 2004 Top-Lobbyistin der Musikindustrie.
Die EU-Kommission hat einen ersten Fahrplan zur Novellierung der umstrittenen Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern veröffentlicht, wonach sie etwa Provider stärker in die Pflicht nehmen will.
Interview mit Lars Klingbeil Das neue internationale Handelsabkommen ACTA erregt derzeit die Gemüter im Netz. Denn es wird befürchtet, dass zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen die Freiheit im Internet eingeschränkt wird und Provider zu
Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Untersuchung plädiert für die Einführung eines Systems der „abgestuften Erwiderung“ auf Rechtsverletzungen beim Filesharing. Der Einbezug von Providern sei zulässig.
Die Abkürzung ACTA steht für das plurilaterale Handelsabkommen «Anti-Counterfeiting Trade Agreement». Die teilnehmenden Nationen und Staatenbünde geben an, damit den Kampf gegen Produktpiraterie verbessern zu wollen.
Die niederländische Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra hat die Urheberrechte eines bei ihr gemeldeten Komponisten verletzt. Auf Datenträgern wurde das Werk angeboten.
Die EU billigt ein Abkommen zum Schutz des „geistigen Eigentums“. Internet-Aktivisten und Wirtschaft warnen: Es bestehe Gefahr für Meinungsfreiheit und Datenschutz.
Viele Beobachter werten den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs gegen ein zentrales Sperrsystem als Meilenstein für ein offenes und neutrales Internet. Ein Kölner Rechtsprofessor sieht die Provider dagegen in der Pflicht.
Die Millionen, die für die Durchsetzung von Urheberrechten ausgegeben wurden, hätten die Piraterie nicht aufgehalten, meint Neelie Kroes, Leiterin der Digitalen Agenda. Viele Bürger verbänden mit dem Copyright nur noch ein Strafregime.
Politiker und Juristen haben auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung in Köln über die Herausforderungen für ein neues Urheberrecht diskutiert.
Die Europäische Union wird das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen bei der feierlichen Unterzeichnung am Samstag in Tokio noch nicht ratifizieren. Noch hat der Rat kein grünes Licht gegeben, und auch das Parlament muss noch zustimmen.