Der BigBrotherAwards-Juror Dr. Rolf Gössner hat dem sogenannten Verfassungsschutz eine blamable Niederlage beigebracht. Wir gratulieren und bedanken uns für den unermüdlichen Kampf!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass eine Handwerksinnung nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaft) einführen darf.