Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann ergeben, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.
Digitale Plattformen sorgen für Beschäftigung, doch die Machtverhältnisse zwischen Plattformbetreiber*innen und -tätigen sind oft zu ungleich verteilt. Jetzt hat das BMAS Eckpunkte für mehr Sozialschutz und faire Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie vorgelegt.
Brüssel sagt dem digitalen Proletariat den Kampf an: Arbeiter, die über Online-Plattformen wie Uber, "Mechanical Turk" oder Deliveroo "auf Abruf" beschäftigt sind, sollen mehr Rechte erhalten.
Forscher vom Oxford-Internet-Institut haben drei Jahre lang neue Formen der Online-Auftragsarbeit wie Crowd- und Clickworking untersucht. Dem Abschlussbericht nach fühlen sich viele digitale Tagelöhner ausgebeutet.
Wer über Plattformen wie Uber oder Deliveroo zeitweilig beschäftigt ist, soll in den Genuss transparenterer und verlässlicherer Arbeitsbedingungen kommen.
Im Zuge einer Studie für die Hans-Böckler Stiftung haben WissenschaftlerInnen sich angesehen, auf welche Weise sechs Crowdsourcing-Plattformen mit Unternehmenssitz in Deutschland CrowdworkerInnen in arbeits- und unternehmensbezogenen Themenbereichen Partizipation ermöglichen. Ihr Fazit: Partizipation findet auf Plattformen statt – wenngleich diese ausbaufähig ist.
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Auf den digitalen Tummelplätzen hinterlassen alle ihre Spuren - nicht immer wissentlich. Klick-Arbeiter finden sie - und machen die Unterscheidung von privat und öffentlich obsolet.