Prinzipiell hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, TK-Daten nur anlassbezogen einzufrieren. Doch Innenministerin Faeser drängt noch auf eine Ausnahme.
Die für die Umsetzung der Überwachungspflicht erforderlichen technischen Mittel und Methoden werden konsequent verschwiegen. Dass nicht nur Chats, sondern sämtliche Kommunikationsdienste im Netz darunter fallen, ist im Text regelrecht versteckt.
Auch wenn die Software eine verdächtige E-Mail mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% als verdächtig einstuft, sorgt die Masse der “false positives” – der fälschlicherweise ebenfalls als verdächtig eingestuften, eigentlich aber harmlosen E-Mails – für eine eher unbefriedigende Situation, in der die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es sich bei einem konkreten Treffer tatsächlich um einen Kriminellen oder Terroristen handelt, deutlich unter 1% fällt.
Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung wiederhaben, die EU-Kommission auch. Gegnern der anlasslosen Massenüberwachung zeigt das: Argumente zählen weniger als Ausdauer.
Der Begriff Privatsphäre taugt nicht als Argument gegen Überwachung, weniger Privatsphäre macht offenbar niemandem Angst. Der Kampf gegen die NSA braucht neue Narrative.
Eine neue “Expertengruppe für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung” soll dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „ihre Zielvorgaben erfüllt“. Das hat die EU-Kommission letzte Woche beschlossen. Die Mitglieder sollen sich „für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie“ einsetzen.
Das Bundeskabinett hat nach einem Bericht von heise online einen Gesetzentwurf zum Onlinerecht durchgewunken, der Besorgnis auslösen sollte. So soll geplant sein, dass Provider Behörden auf Zuruf PIN-Codes und Passwörter ihrer Kunden für Endgeräte und Datenspeicher übermitteln müssen, wobei sogar automatische Schnittstellen vorgeschrieben werden. Nicht mal ein Richtervorbehalt soll für diese weitgehenden Befugnisse vorgesehen sein.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Auskunft über Bestandsdaten von Inhabern eines Anschlusses verfassungskonform regeln und die Zuordnung dynamischer IP-Adressen ermöglichen soll.
Weil auch Terroristen das Internet benutzen, soll das Internet stärker überwacht werden. Das fordert das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in einem Bericht über die Verwendung des Internets für terroristische Zwecke.
Das Gremium hat auf seinem Kongress bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Netz gefordert und sich gegen ein Recht auf anonyme Internetnutzung ausgesprochen. Auf EU-Ebene strickt das Projekt CleanIT weiter an "Upload-Filtern".
Der britische Carrier und Internet-Provider BT (British Telecom) nimmt einen neuen Anlauf, um das umstrittene Konzept personalisierter Werbung der Firma Phorm in sein Netz zu integrieren. Wurde die gleichnamige Phorm-Technik im Jahr 2006 noch wochenlang heimlich auf rund 18.000 BT-Kunden losgelassen, sollen sich seit heute bis zu 10.000 Nutzer einem freiwilligen Tracking ihrer Aktivitäten im Internet unterziehen. Phorm heißt bei BT allerdings nicht mehr Phorm, sondern viel unverfänglicher "Webwise".
Die Bundesregierung will ab Mitte 2009 im Rahmen von E-Government 2.0 technische und rechtliche Rahmenbedingungen für eine "sichere und verbindliche elektronische Kommunikation" einführen. Grundpfeiler sollen Bürgerportale mit sogenannten De-Mail-Diensten sein, schreibt das IT-Magazin iX in Ausgabe 10/08.
Bei der sechsstündigen Anhörung zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) am heutigen Montag im Bundestag waren sich Experten uneins, ob die geplante Ausforschung informationstechnischer Systeme grundrechtskonform durchführbar ist und ob die Ermittler dafür in Wohnungen eindringen dürfen sollten. Eine Lizenz zum Betreten der privaten vier Wände brächte laut BKA-Chef Jörg Ziercke "absolute Sicherheit", Zugriffe auf die Rechner Unverdächtiger auszuschließen. Sein Kollege vom bayerischen Landeskriminalamt, Peter Dahte, sprach sich mit ihm dafür aus, nach Vorbild der Regelungen für den "Bayerntrojaner" bundesweit zusätzlich zur "Fernbeeinflussung des Informationssystems" eine Manipulation vor Ort zu ermöglichen. Andernfalls würde das Kappen der Netzverbindung bei einer heimlichen Online-Durchsuchung bedeuten, dass die Polizisten "nicht mehr live mit drauf sind und damit blind werden".
Der Justizausschuss des US-Senats hat am Donnerstag mit großer Mehrheit den umstrittenen Entwurf für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Vier Gegenstimmen bei 14 Befürwortungen gingen allein auf das Konto republikanischer Senatoren. Damit ist der Weg frei für die Abstimmung des "Enforcement of Intellectual Property Rights Act of 2008" im Plenum des Senats. Das Vorhaben will mit einem Bündel an straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen die Position von Rechtehaltern stärken. US-Bürgerrechtsorganisationen wie Public Knowledge oder die Electronic Frontier Foundation (EFF) warnen daher vor einem "Geschenk" an die Inhalteindustrie.
Auf dem "Beyond the Borders"-Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco) wurden am gestrigen Donnerstag nicht nur die technischen Grenzen des Internets ausgelotet, sondern auch juristische. Darüber hinaus tauschte sich die Branche in Köln über zukünftige Geschäftsmodelle der IT- und Content-Wirtschaft aus. Für besonders intensive Diskussionen sorgte die Frage, ob die Provider in Zukunft mehr als Hilfssheriffs der Musik- und Filmindustrie fungieren sollten.
In der Telekom-Bespitzelungsaffäre sind Berichten zufolge mehrere Journalisten zum Ziel von Ausforschungen geworden. Nach Informationen des Handelsblattes aus Ermittlerkreisen sollen Mitarbeiter der Telekom Telefonate von insgesamt fünf bis sechs Journalisten überprüft haben. Den Bonner Staatsanwalt Friedrich Apostel zitiert die Zeitung mit den Worten: "Wir wissen inzwischen, dass es kein Einzelfall war." Die Financial Times Deutschland und das Magazin Capital berichten, bei den Ermittlungen seien bereits drei Konzernmitarbeiter des Verstoßes gegen das Fernmeldegesetz überführt.
Die Bundesregierung hat neue Einzelheiten zur geplanten Bündelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt gegeben. Die umstrittene Neustrukturierung soll ein technisches Service- und ein übergeordnetes Kompetenzzentrum umfassen, schreibt das federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen. In Ersterem sei beabsichtigt, gemeinsame Abhörtechnik für das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) aufzubauen. Davon verspricht sich das Ministerium geringere Kosten, eine flexiblere und schnellere Anpassung an die sich mit dem Internet verändernde Übertragungstechnik und höhere Kapazitätsreserven.
Too many wrongly characterize the debate as "security versus privacy." The real choice is liberty versus control. Tyranny, whether it arises under threat of foreign physical attack or under constant domestic authoritative scrutiny, is still tyranny. Liberty requires security without intrusion, security plus privacy. Widespread police surveillance is the very definition of a police state. And that's why we should champion privacy even when we have nothing to hide.
Großbritannien hat seit 2004 Hunderten von Behörden und Kommunen mit dem Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) die Tür für umfassende Überwachungsmaßnahmen geöffnet. Bis hinunter zu kommunalen Behörden oder der Feuerwehr kann die Kommunikation ohne richterliche Genehmigung kontrolliert werden. Davon wird ausgiebig Gebrauch gemacht, auch wenn es sich keineswegs um schwere Verbrechen oder Terrorismus handelt. So werden Bürger schon aufgrund des Verdachts kleinster Vergehen beobachtet oder deren Kommunikation belauscht.
Immer mehr dänische Nachtclubs und Diskotheken verlangen beim Einlass von ihren Gästen Fingerabdrücke. Damit sollen Gewalttäter besser identifiziert, aber auch Gewalt vermieden werden, berichtet die Tageszeitung Stuttgarter Nachrichten aus Kopenhagen. Als erstes hat das Crazy Daisy in Viborg im Juni vom Datenschutzamt Datatilsynet die Genehmigung für ein Gästeregister mit Fingerabdrücken bekommen. Nun wollen weitere Nachtclubs wie zum Beispiel das Luux in Kopenhagen folgen.
Gäste, die das erste Mal das Crazy Daisy besuchen, müssen eine Vereinbarung unterschreiben, dass sie mit der Speicherung ihrer Daten einverstanden sind. Für das Register werden sie fotografiert und ihre Fingerabdrücke genommen. Außerdem werden neben dem Namen die Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht und Anmeldezeitpunkt erfasst – sowie ein Vermerk über ein eventuelles Hausverbot. Auf diese Daten soll im Fall einer Straftat die Polizei zugreifen dürfen.
Vielen Verfechtern der Bürgerrechte und der verbliebenen Freiräume im Internet laufen derzeit trotz der heißen Temperaturen kalte Schauer über den Rücken. Auslöser der sich vor allem über Blogs verbreitenden Schockwellen ist die Saga, dass das Pendant zur US-amerikanischen Anti-Terrorgesetzgebung, dem heftig umstrittenen Patriot Act mit seinen weiten Überwachungsbefugnissen für Sicherheitsbehörden, angeblich fürs weltweite Netz schon in den Schubläden der Gesetzgeber liegt. Dies berichtete zumindest Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der Stanford University und Gründer des alternativen Copyrights-Projekts "Creative Commons", Ende Juli auf der Konferenz "Brainstorm: Tech" des US-Magazins Fortune in Kalifornien. Als Zeugen führte er niemand Geringeres an als Richard Clarke, den langjährigen Terrorabwehrstrategen der US-Regierung.
Der Bitkom hat sich im Interesse einer effektiven Strafverfolgung dafür ausgesprochen, dass Betreiber von sozialen Netzwerken Informationen über Tätigkeiten in den Web-2.0-Plattformen nach einer "wirksamen" Einwilligung der jeweiligen Nutzer aufbewahren. "Datenschutz ist ein zentraler Punkt bei der Ausgestaltung eines Social Networks", schreibt der Branchenverband in einem heise online vorliegenden Positionspapier. Es gebe jedoch auch andere Belange wie den Schutz der Mitglieder vor Straftaten wie Volksverhetzung, Beleidigungen, kinderpornographischen Inhalte oder Stalking, die technische Sicherheit oder die Bedienungsfreundlichkeit eines Netzwerks, die mit berücksichtigt werden müssten.
In 34 Städten haben bis zum frühen Abend Tausende Bürger an einem Aktionstag unter dem Motto "Freiheit statt Angst" teilgenommen. Aufgerufen zu den friedlichen Protesten etwa gegen die im Rahmen des Telekom-Bespitzelungsskandals an Aktualität gewinnende verdachtslose Protokollierung der Telefon- und Internetdaten, die heimliche Online-Durchsuchung, biometrische Ausweisdokumente oder die elektronische Gesundheitskarte hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Obwohl das Wetter vor allem im Norden und Osten bei Temperaturen über 30 Grad und strahlendem Sonnenschein eher zum Baden lockte, gingen die Menschen in vielen Großstädten auf die Straße oder brachten sich bundesweit auf Straßenfesten oder bei Kunstaktionen ein.
Die größte Versammlung war die Kundgebung in München, wo rund 2500 Menschen auch gegen den Entwurf eines neuen "Versammlungsverhinderungsgesetzes" der Regierung des Freistaates anliefen. In Frankfurt demonstrierten den Organisatoren nach rund 1000 Menschen, in Hamburg 500 und in Bielefeld 400. In Nürnberg stellten die Aktivisten ein ganzes Wohnzimmer in eine Fußgängerzone – als Zeichen der ausgehebelten Privatsphäre. In Jena machten sie mit der Installationen überdimensionaler Kameras auf die ihrer Ansicht nach ausufernde Überwachung aufmerksam. In einem Sarg trugen Demonstranten das Grundgesetz in Heidelberg zu Grabe.
Angesichts des Datenmissbrauchs bei der Deutschen Telekom hat der Verein FoeBuD einen "Neustart" für den Datenschutz gefordert. "Das heißt, alles was bisher gesammelt wurde, muss gelöscht werden. Und Datenbanken dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung wieder aufgebaut werden", sagte Vorstandsmitglied Rena Tangens der Frankfurter Rundschau. "Wir sollten uns ganz grundsätzlich klar machen: Sobald Datensammlungen da sind, ist auch immer das Potenzial gegeben, dass diese Daten missbraucht werden", betonte die Datenschützerin. Das liege an einem schwindenden Rechtsbewusstsein bei den Unternehmen.
Die obersten Sicherheitsbehörden in Bayern halten heimliche Online-Durchsuchungen von Computern zur Terrorabwehr für unerlässlich, berichtet dpa von einer Expertenanhörung im Innenausschuss des bayerischen Landtags. Die Behörden müssten mit den technischen Entwicklungen Schritt halten können, betonten Verfassungsschutz-Präsident Wolfgang Weber und der Chef des Landeskriminalamtes, Peter Dathe. Der Dresdner Informatik-Professor Andreas Pfitzmann argumentierte dagegen, Online-Durchsuchungen seien "nicht reif genug" für den Einsatz in der Praxis. Zudem werde man technisch versierte Terroristen damit ohnehin nicht fassen. Er riet der Staatsregierung, auf ihren Gesetzentwurf zu Online-Durchsuchungen zu verzichten.
Vor einem Jahrzehnt verfasste der Futurologe David Brin sein Sachbuch über die "transparente Gesellschaft". Experten stellten die Thesen des oft mit George Orwells "1984" verglichenen Werks rund um die digitale Durchsichtigkeit und das Ende der Privatsphäre nun während der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) in New Haven (US-Bundesstaat Connecticut) auf den Prüfstand. Teils lobten sie dabei die Weitsicht des Autors, der den Versuch der Kontrolle personenbezogener Daten in der vernetzten Welt als Idee von gestern abtat und Privatheit als reine Geschmacksnote und soziale Erwartung charakterisiert hat. Teils warfen sie Brin aber auch eine Vermischung verschiedener Vorstellungen von Transparenz vor und verteidigten das Konzept des Datenschutzes.
Bürgerrechtler sehen mit den "Information Fusion Centers" der Sicherheitsbehörden in den USA den kafkaesken Albtraum wahr werden, dass "Beweise" für das Begehen von Verbrechen rund um geringfügige Verdachtsmomente konstruiert werden. Strafverfolger würden mit Hilfe der zentralen Datenbankeinrichtungen Indizien für ein Vergehen schon bei einer leisen Ahnung in Kooperation etwa mit Banken, Vermietern oder Internetprovidern zusammentragen, erläuterte Mike German, Justiziar bei der American Civil Liberties Union (ACLU), die Funktionsweise des von der US-Regierung vorangetriebenen Sicherheitsprojekts auf der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) in New Haven.
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Das US-Department of Homeland Security (DHS) hat 2004 im Rahmen des Kampfs gegen den Terror angefangen, Zentren für die Sammlung umfangreicher Dossiers über Bürger einzulegen. Inzwischen gibt es nach Angaben der Behörde 58 solcher Datensammelstätten, die erst seit kurzem im Blickpunkt einer breiteren Öffentlichkeit stehen. Ziel der computergestützten Verschmelzungsanlagen ist nicht nur die Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Behörden aller Art sowie auch dem Militär. Vielmehr geht es auch um die Verknüpfung der dort angehäuften personenbezogenen Daten mit den Informationshalden privater Auskunfteien sowie anderer kommerzieller Datenjäger.
Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, aber nicht strafbar ist, kommt nun eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Wuppertal zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein.
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Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen keinen Internetzugang. Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk, von dem ihm bekannt war, dass dessen Besitzer den Zugang nicht verschlüsselt hatte. Er beabsichtigte dabei, die Internetnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes und ohne Zustimmung des Betreibers zu erlangen. Der Geschädigte rief aber die Polizei, als er bemerkte, dass sich der Angeklagte mit seinem Laptop in seinen Computer "eingewählt" hatte. Obwohl dem WLAN-Betreiber durch die Tat kein finanzieller Schaden entstand, da er über eine Flatrate verfügte, erstattete er Strafanzeige. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin den Laptop des Angeklagten.
Eine Garantie, dass auf Vorrat gespeicherte Daten niemals in größerem Ausmaß genutzt würden als jetzt vorgesehen, gebe es nicht, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, bei einer Diskussion mit der deutsche Internet Society (ISOC.DE) zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am Freitag in Berlin. "Es gibt da keine Sicherheit. Sie können jedes Gesetz jederzeit ändern." Aus Sicht von Wiefelspütz würde das allerdings extreme Entwicklungen voraussetzen.
Wenn Politiker und Bürger allesamt "durchknallen", dann helfe auch der Rechtsstaat nicht mehr. Angesichts des aktuell "gut aufgestellten Rechtsstaats" müsse es aber möglich sein, "auf neue Herausforderungen reagieren zu können", verteidigte der Politiker die Vorratsdatenspeicherung gegenüber den Internetentwicklern und ISPs. Deren Bauchschmerzen mit der Vorratsdatenspeicherung hatte die deutsche ISOC.DE zum Anlass genommen, zur Politikrunde am Rande des RIPE-Treffens in Berlin einzuladen. Wiefelspütz räumte dabei auch ein, dass die Argumentation mit Einzelfällen nicht selten als "Trick" benutzt werde, um den Fuß in die Tür zu bekommen.
Ein Jahr nach dem Start des Angebotes, bundesweit Freiheitsredner für Vorträge über den Wert der Privatsphäre zu vermitteln, zieht der Rednerdienst ein positives Fazit. Im ersten Jahr wurden Freiheitsredner von Schulen, Universitäten und von Demonstrationsveranstaltern gebucht und hielten über 70 Vorträge. Dem Netzwerk der Freiheitsredner gehören derzeit 81 ehrenamtliche Redner und Rednerinnen in ganz Deutschland an.
Sperrverfügungen für Inhalte im Internet "greifen in erheblichem Umfang in die Meinungsfreiheit der Inhaltsanbieter, die Informationsfreiheit der Nutzer sowie die Berufsfreiheit der Internetprovider ein." Zu diesem Ergebnis kommt das am heutigen Montag in München von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgestellte Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet. Wegen der Grundrechtseingriffe und der möglichen Beeinträchtigung der technischen Funktion des Netzes müssten "schwierige rechtliche Abwägungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Einzelfall" den Maßnahmen immer vorangehen, heißt es in dem Gutachten weiter. Technische Sperrmaßnahmen, die ins Fernmeldegeheimnis eingreifen, seien rechtlich nicht gedeckt. Sperrungen von IP-Adressen oder URLs würden daher eine Änderung des geltenden Rechts erfordern.
Auf der Tagung Law Enforcement Technology (LE Tech) 2008 hat Microsoft Vertretern von Polizeibehörden aus über 35 Ländern Techniken zur Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität vorgestellt, darunter auch den Computer Online Forensic Evidence Extractor, kurz COFEE. Dabei handelt es sich um ein USB-Stick-Tool, das eine schnelle Abspeicherung von digitalen Daten für die forensische Beweissicherung gewährleisten soll. Das Tool hat Anthony Fung für Microsoft nach der ersten LE-Tech-Tagung im vergangenen Jahr entwickelt und bereits an einige Polizeibehörden, darunter auch in Deutschland, kostenlos verteilt. "In diese Dinge investieren wir beträchtliche Ressourcen", erklärte Microsofts Chefjurist Brad Smith. "Wir machen dies, um mitzuhelfen, dass das Internet sicher bleibt." Er räumte auch ein, dass Microsoft natürlich hier nicht ganz selbstlos handele, sondern vom Verkauf von Produkten an die Sicherheitsbehörden profitiere.
Unbekannte Passagen eines im März 2008 unterzeichneten Abkommens zwischen Deutschland und den USA zum behördlichen Datenaustausch sorgen für Empörung, berichtet der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und den USA "über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" regelt den Datenaustausch zwischen den Ermittlern beider Ländern. So war bislang bekannt, dass die Behörden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Informationen zur Begründung des Terrorismusverdachts austauschen. Außerdem schafft das Abkommen die Grundlage für einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten.
"Der fiktive Staat Ozeanien möchte die Telekommunikation seiner Bürger überwachen": Wie die Universität Hannover einem Skandal entging, George Orwell Recht behielt und ein Professor seine Informatik-Studenten foppte
Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert wirft Bundesregierung und Bundestag in seinem am heutigen Dienstag veröffentlichten Jahresbericht die Verschwendung öffentlicher Gelder wegen der Verabschiedung immer neuer verfassungswidriger Sicherheitsgesetze vor. So halte Berlin etwa "trotzig und ohne Einsicht zu zeigen daran fest, die beschlossene Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten umzusetzen", moniert der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Mit der Umsetzung des Brüsseler Vorhabens zur Passagierdatenspeicherung setze die Regierung noch eins drauf.
Die Verfassungsschutzbehörden wollen nicht nur auf einzelne Computerfestplatten zugreifen, sondern auch Internetknoten überwachen. Das gehe aus einem internen Arbeitspapier der Amtsleiter vom 22. Februar hervor, berichtet der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe und vorab online.
Aus den USA und Großbritannien gibt es Berichte, wonach Internetprovider das komplette Online-Verhalten hunderttausender Nutzer mit Hilfe von Werbekontroll- Software ausgeschnüffelt und detailreiche Profile angelegt haben. Am meisten Kunden waren laut der Washington Post bislang jenseits des Atlantiks betroffen. Dort sollen Zugangsanbieter mindestens 100.000 Surfer beziehungsweise sogar 10 Prozent der US-amerikanischen Netzpopulation ausgespäht haben. Die dazu genutzte Methode der "Deep Packet"-Inspektion zur Durchleuchtung des gesamten Internetverkehrs vergleichen Kritiker mit dem Abhören von Telefongesprächen durch einen Telekommunikationsanbieter. Die entsprechenden Provider weisen den Vorwurf grober Datenschutzverstöße von sich. Bei der Tiefenanalyse würden keine Details erhoben, die zu einer persönlichen Identifizierung der betroffenen Nutzer führten.
Im Hamburger Fall hatten die Strafverfolger auch die Zugangsdaten zu der fraglichen Mailbox erlangt. Nun scharrten die Beamten mit den Hufen, sich selbst in den Server des E-Mail-Providers einzuloggen und sämtliche Nachrichten in der fraglichen Mailbox unter die Lupe zu nehmen. Diesem Ansinnen erteilten die Hamburger Richter mit wenigen Worten eine kühle Abfuhr. Der betroffene Server des US-amerikanischen Providers befinde sich "innerhalb eines fremden Hoheits- und Territorialbereichs" und damit überhaupt nicht im Geltungsbereich der Strafprozessordnung.
Die deutsche Polizei befindet sich vor einem großen Umbruch. Dieser ist zum einen demografisch bedingt, da bis zum Jahr 2015 viele Beamte in den Ruhestand gehen werden, die in den 70er-Jahren eingestellt wurden, als die Polizei massiv ausgebaut wurde. Der Umbruch hat aber auch eine technische Dimension, weil die Polizei auf die Digitalisierung des Lebens stärker reagieren muss als bisher. So könnte das Fazit des 11. Europäischen Polizeikongresses lauten, der am gestrigen Mittwochabend in Berlin zu Ende ging.
Bei einem q/talk diskutierte der Sicherheitssprecher der österreichischen Grünen, Peter Pilz, am Dienstagabend im Wiener Museumsquartier mit einem Vertreter der quintessenz und über 120 Gästen. Thema war die umstrittene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) im Speziellen und der Überwachungsstaat im Allgemeinen. Das neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr; eine Information der Betroffenen ist ebenso wenig vorgesehen, wie eine Löschung der erhobenen Daten.
Trotzdem wäre es "kompletter Unsinn", dass der gläserne Mensch beschlossene Sache sei, sagte Pilz: "In Europa hat es immer Konflikte zwischen Polizeistaat und Rechtsstaat gegeben. Die Rechte müssen neu erstritten werden." Das Projekt des Überwachungsstaates sei das Projekt einer "bornierten, radikalisierten Minderheit". Die Grünen würden seit vielen Jahren gegen den Überwachungsstaat und für Datenschutz kämpfen, oft von den Medien kaum beachtet