Prinzipiell hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, TK-Daten nur anlassbezogen einzufrieren. Doch Innenministerin Faeser drängt noch auf eine Ausnahme.
Die für die Umsetzung der Überwachungspflicht erforderlichen technischen Mittel und Methoden werden konsequent verschwiegen. Dass nicht nur Chats, sondern sämtliche Kommunikationsdienste im Netz darunter fallen, ist im Text regelrecht versteckt.
Auch wenn die Software eine verdächtige E-Mail mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% als verdächtig einstuft, sorgt die Masse der “false positives” – der fälschlicherweise ebenfalls als verdächtig eingestuften, eigentlich aber harmlosen E-Mails – für eine eher unbefriedigende Situation, in der die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es sich bei einem konkreten Treffer tatsächlich um einen Kriminellen oder Terroristen handelt, deutlich unter 1% fällt.
Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung wiederhaben, die EU-Kommission auch. Gegnern der anlasslosen Massenüberwachung zeigt das: Argumente zählen weniger als Ausdauer.
Der Begriff Privatsphäre taugt nicht als Argument gegen Überwachung, weniger Privatsphäre macht offenbar niemandem Angst. Der Kampf gegen die NSA braucht neue Narrative.
Eine neue “Expertengruppe für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung” soll dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „ihre Zielvorgaben erfüllt“. Das hat die EU-Kommission letzte Woche beschlossen. Die Mitglieder sollen sich „für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie“ einsetzen.
Das Bundeskabinett hat nach einem Bericht von heise online einen Gesetzentwurf zum Onlinerecht durchgewunken, der Besorgnis auslösen sollte. So soll geplant sein, dass Provider Behörden auf Zuruf PIN-Codes und Passwörter ihrer Kunden für Endgeräte und Datenspeicher übermitteln müssen, wobei sogar automatische Schnittstellen vorgeschrieben werden. Nicht mal ein Richtervorbehalt soll für diese weitgehenden Befugnisse vorgesehen sein.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Auskunft über Bestandsdaten von Inhabern eines Anschlusses verfassungskonform regeln und die Zuordnung dynamischer IP-Adressen ermöglichen soll.
Weil auch Terroristen das Internet benutzen, soll das Internet stärker überwacht werden. Das fordert das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in einem Bericht über die Verwendung des Internets für terroristische Zwecke.
Das Gremium hat auf seinem Kongress bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Netz gefordert und sich gegen ein Recht auf anonyme Internetnutzung ausgesprochen. Auf EU-Ebene strickt das Projekt CleanIT weiter an "Upload-Filtern".
Der britische Carrier und Internet-Provider BT (British Telecom) nimmt einen neuen Anlauf, um das umstrittene Konzept personalisierter Werbung der Firma Phorm in sein Netz zu integrieren. Wurde die gleichnamige Phorm-Technik im Jahr 2006 noch wochenlang heimlich auf rund 18.000 BT-Kunden losgelassen, sollen sich seit heute bis zu 10.000 Nutzer einem freiwilligen Tracking ihrer Aktivitäten im Internet unterziehen. Phorm heißt bei BT allerdings nicht mehr Phorm, sondern viel unverfänglicher "Webwise".
Die Bundesregierung will ab Mitte 2009 im Rahmen von E-Government 2.0 technische und rechtliche Rahmenbedingungen für eine "sichere und verbindliche elektronische Kommunikation" einführen. Grundpfeiler sollen Bürgerportale mit sogenannten De-Mail-Diensten sein, schreibt das IT-Magazin iX in Ausgabe 10/08.
Bei der sechsstündigen Anhörung zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) am heutigen Montag im Bundestag waren sich Experten uneins, ob die geplante Ausforschung informationstechnischer Systeme grundrechtskonform durchführbar ist und ob die Ermittler dafür in Wohnungen eindringen dürfen sollten. Eine Lizenz zum Betreten der privaten vier Wände brächte laut BKA-Chef Jörg Ziercke "absolute Sicherheit", Zugriffe auf die Rechner Unverdächtiger auszuschließen. Sein Kollege vom bayerischen Landeskriminalamt, Peter Dahte, sprach sich mit ihm dafür aus, nach Vorbild der Regelungen für den "Bayerntrojaner" bundesweit zusätzlich zur "Fernbeeinflussung des Informationssystems" eine Manipulation vor Ort zu ermöglichen. Andernfalls würde das Kappen der Netzverbindung bei einer heimlichen Online-Durchsuchung bedeuten, dass die Polizisten "nicht mehr live mit drauf sind und damit blind werden".
Der Justizausschuss des US-Senats hat am Donnerstag mit großer Mehrheit den umstrittenen Entwurf für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Vier Gegenstimmen bei 14 Befürwortungen gingen allein auf das Konto republikanischer Senatoren. Damit ist der Weg frei für die Abstimmung des "Enforcement of Intellectual Property Rights Act of 2008" im Plenum des Senats. Das Vorhaben will mit einem Bündel an straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen die Position von Rechtehaltern stärken. US-Bürgerrechtsorganisationen wie Public Knowledge oder die Electronic Frontier Foundation (EFF) warnen daher vor einem "Geschenk" an die Inhalteindustrie.
Auf dem "Beyond the Borders"-Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco) wurden am gestrigen Donnerstag nicht nur die technischen Grenzen des Internets ausgelotet, sondern auch juristische. Darüber hinaus tauschte sich die Branche in Köln über zukünftige Geschäftsmodelle der IT- und Content-Wirtschaft aus. Für besonders intensive Diskussionen sorgte die Frage, ob die Provider in Zukunft mehr als Hilfssheriffs der Musik- und Filmindustrie fungieren sollten.
In der Telekom-Bespitzelungsaffäre sind Berichten zufolge mehrere Journalisten zum Ziel von Ausforschungen geworden. Nach Informationen des Handelsblattes aus Ermittlerkreisen sollen Mitarbeiter der Telekom Telefonate von insgesamt fünf bis sechs Journalisten überprüft haben. Den Bonner Staatsanwalt Friedrich Apostel zitiert die Zeitung mit den Worten: "Wir wissen inzwischen, dass es kein Einzelfall war." Die Financial Times Deutschland und das Magazin Capital berichten, bei den Ermittlungen seien bereits drei Konzernmitarbeiter des Verstoßes gegen das Fernmeldegesetz überführt.
Die Bundesregierung hat neue Einzelheiten zur geplanten Bündelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt gegeben. Die umstrittene Neustrukturierung soll ein technisches Service- und ein übergeordnetes Kompetenzzentrum umfassen, schreibt das federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen. In Ersterem sei beabsichtigt, gemeinsame Abhörtechnik für das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) aufzubauen. Davon verspricht sich das Ministerium geringere Kosten, eine flexiblere und schnellere Anpassung an die sich mit dem Internet verändernde Übertragungstechnik und höhere Kapazitätsreserven.
Too many wrongly characterize the debate as "security versus privacy." The real choice is liberty versus control. Tyranny, whether it arises under threat of foreign physical attack or under constant domestic authoritative scrutiny, is still tyranny. Liberty requires security without intrusion, security plus privacy. Widespread police surveillance is the very definition of a police state. And that's why we should champion privacy even when we have nothing to hide.
Großbritannien hat seit 2004 Hunderten von Behörden und Kommunen mit dem Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) die Tür für umfassende Überwachungsmaßnahmen geöffnet. Bis hinunter zu kommunalen Behörden oder der Feuerwehr kann die Kommunikation ohne richterliche Genehmigung kontrolliert werden. Davon wird ausgiebig Gebrauch gemacht, auch wenn es sich keineswegs um schwere Verbrechen oder Terrorismus handelt. So werden Bürger schon aufgrund des Verdachts kleinster Vergehen beobachtet oder deren Kommunikation belauscht.
Immer mehr dänische Nachtclubs und Diskotheken verlangen beim Einlass von ihren Gästen Fingerabdrücke. Damit sollen Gewalttäter besser identifiziert, aber auch Gewalt vermieden werden, berichtet die Tageszeitung Stuttgarter Nachrichten aus Kopenhagen. Als erstes hat das Crazy Daisy in Viborg im Juni vom Datenschutzamt Datatilsynet die Genehmigung für ein Gästeregister mit Fingerabdrücken bekommen. Nun wollen weitere Nachtclubs wie zum Beispiel das Luux in Kopenhagen folgen.
Gäste, die das erste Mal das Crazy Daisy besuchen, müssen eine Vereinbarung unterschreiben, dass sie mit der Speicherung ihrer Daten einverstanden sind. Für das Register werden sie fotografiert und ihre Fingerabdrücke genommen. Außerdem werden neben dem Namen die Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht und Anmeldezeitpunkt erfasst – sowie ein Vermerk über ein eventuelles Hausverbot. Auf diese Daten soll im Fall einer Straftat die Polizei zugreifen dürfen.
Vielen Verfechtern der Bürgerrechte und der verbliebenen Freiräume im Internet laufen derzeit trotz der heißen Temperaturen kalte Schauer über den Rücken. Auslöser der sich vor allem über Blogs verbreitenden Schockwellen ist die Saga, dass das Pendant zur US-amerikanischen Anti-Terrorgesetzgebung, dem heftig umstrittenen Patriot Act mit seinen weiten Überwachungsbefugnissen für Sicherheitsbehörden, angeblich fürs weltweite Netz schon in den Schubläden der Gesetzgeber liegt. Dies berichtete zumindest Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der Stanford University und Gründer des alternativen Copyrights-Projekts "Creative Commons", Ende Juli auf der Konferenz "Brainstorm: Tech" des US-Magazins Fortune in Kalifornien. Als Zeugen führte er niemand Geringeres an als Richard Clarke, den langjährigen Terrorabwehrstrategen der US-Regierung.