Es gibt Kronzeugen, Aussagen, Dokumente, doch das politische Personal will sich einfach nicht exponieren. Es geht nicht etwa um Grundrechte, sondern um eine merkwürdige Auffassung von Freundschaft.
Gestern hat der NSA-Untersuchungsausschuss den früheren Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier, den ehemaligen Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem sowie Matthias Bäcker von der Universität Mannheim als Sachverständige angehört.
Trotz neuer verfassungs- und europarechtlicher Bedenken wollen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Stärkung von Presseverlegern im Netz doch noch diese Woche beschließen. Eine zweite Anhörung widmete sich technischen Fragen.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt
Mit dem Schutzrecht für Presseverlage drohten jahrelange Gerichtsauseinandersetzungen und Abmahnwellen, meint der Informationsrechtler Thomas Hoeren. Er reiht sich in die Phalanx der Kritiker ein, die vor der Anhörung im Bundestag Stellung beziehen.
Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt die deutsche Politik seit nunmehr gut vier Jahren. Jetzt nähert sich das Thema der politischen Zielgeraden im Bundestag. Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss mit diversen Sachverständigen aus den Lagern der Kritiker wie auch der Befürworter den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Sachverständige skizzierten im Bundestag Möglichkeiten zur Förderung freier Software etwa im Vergaberecht, faktische Behinderungen durch Verwaltungsvorgaben zum Dokumentenaustausch und die Bedeutung offener Standards.