Sie erpresste Minister, spielte sich zum Gesetzgeber auf und machte gemeinsame Sache mit den Eliten. So stürzte die Troika die Krisenstaaten wissentlich in die Rezession.
Am 19. Mai hat die Europäische Kommission ein umfangreiches Paket zum Thema „Bessere Rechtssetzung in der EU“ vorgestellt. Der DGB begrüßt das grundsätzliche Anliegen der Europäischen Kommission, soweit dies tatsächlich darauf abzielt, die europäische Rechtsetzung einfacher und effizienter zu gestalten. Mit Sorge sieht der DGB allerdings, dass mit dem Programm wichtige Regelungen im Bereich Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards auf dem Prüfstand stehen und mit dem Argument des Bürokratieabbaus weitere Rechtsetzung in diesen Bereichen blockiert wird.
Der wachsende Bedarf an Gesundheits- und Pflegepersonal, prognostizierte Personalengpässe sowie unterschiedliche Gehalts- und Arbeitsbedingungen in alten und neuen EU-Mitgliedsländern haben in diesem Bereich zu einer erhöhten grenzüberschreitenden Mobilität der Arbeitskräfte geführt.
Die Europäische Union muss sich für die Lebensbedingungen der Menschen von heute einsetzen. Das fordert der Elitenforscher Michael Hartmann. Bürgerinnen und Bürger müssten an Entscheidungen beteiligt und die dramatischen Folgen der Austeritätspolitik behoben werden.
Forscher, IT-Spezialisten und Politiker schlagen laut dem Rechercheteam "Investigate Europe" Alarm: Die öffentliche Verwaltung Europas werde immer abhängiger von Microsoft, was die Cybersicherheit und Innovation gefährde.
Während die Stadt München ihr Limux-Projekt abwickelt, empfiehlt eine neue EU-Studie quelloffene Software für die öffentliche Verwaltung und für Unternehmen. Vor wenigen Jahren behaupteten dieselben Autoren noch, Open Source gefährde den europäischen Softwaremarkt. (Von Jan Weisensee)
Ein EU-Dokument vergleicht das Maschinenlernen mit der Erfindung der Elektrizität. Insgesamt sollen 20 Milliarden Euro in Forschungen zu "KI made in Europe" fließen
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union – COM/2017/0797 final - 2017/0355 (COD)
Article 13 würde nur dann ansatzweise Sinn ergeben, wenn es nur eine kleine Zahl von Rechteinhabern und eine noch kleinere Zahl von Plattformen geben würde. Und selbst dann: siehe oben..