Rundfunkveranstalter, Musikindustrie und GEMA, der Buchhandel und die Filmwirtschaft haben sich zusammengeschlossen, um die technisch getriebene Netzpolitik auf die Bedeutung der Inhalte auszurichten und gemeinsame Kernforderungen durchzusetzen.
Das Collaboratory ist ein Expertenkreis, in dem Akteure aus Wissenschaft, Verbänden, Daten- und Verbraucherschutz sowie aus Internetunternehmen zusammenkommen. Es wurde von Google Deutschland initiiert, um gemeinsam an Lösungsansätzen zu gesellschaftlichen Fragen rund um das Internet zu arbeiten.
Der Think Tank "Collaboratory" des Suchmaschinenkonzerns hat "Leitlinien für ein Regelungssystem für kreative informationelle Güter" vorgestellt, die sich für eine Abkehr von der "naturrechtlichen Logik" des "geistigen Eigentums" stark machen.
Am Donnerstag ließ die Münchner Staatsanwaltschaft das Büro von Attac in Frankfurt durchsuchen. Angeblich, um ein Dokument sicherzustellen, dass völlig legal auf der Homepage des Netzwerks steht. Alles an diesem Vorgang ist hochnotpeinlich.
Netzanbieter können nicht verpflichtet werden, wegen illegaler Downloads Kundendaten zu kontrollieren. Denn das würde gegen Grundrechte verstoßen, urteilte der EuGH.
Rechtebewahrung um jeden Preis, Rechtsverschärfungen, überzogene Sanktionen mit fragwürdigen pädagogischen Konzepten und ein klarer Lobbyismus für die üblichen Verdächtigen aus Musik-, Film-, Presse-, und Unterhaltungsindustrie – dies war jahrzehntelanger Standard der CDU, wenn es um Fragen des Urheberrechts ging.
Die EU billigt ein Abkommen zum Schutz des „geistigen Eigentums“. Internet-Aktivisten und Wirtschaft warnen: Es bestehe Gefahr für Meinungsfreiheit und Datenschutz.
Lupe, der Satire-Blog — die schaffhauser nachrichten druckte ungefragt, unhonoriert und ohne das wissen und einverständnis der autorin, einen ganzen beitrag aus dem blog batz.ch (forum für schweizer wirtschaftpolitik) in der printausgabe der zeitung ab.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) versucht anhand eines Fragen-Antwort-Katalogs das geplante Leistungsschutzrecht für Presserzeugnisse zu rechtfertigen und Bedenken zu zerstreuen. Die fünf Fragen die der BDZV aufwirft, möchte hier ebenfalls stellen und beantworten.
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …
Philippe Aigrain, Mitgründer der NGO La Quadrature du Net und Verfasser des Anfang des Jahres in englischer Sprache erschienenen Buchs “Sharing”, versucht nun mit 14 Thesen zu Urheberrecht und digitaler Kulturpolitik diese Debatte anzustoßen.
Zum einen beklagen Europas Regierungen die digitale Spaltung, zum anderen jagen sie Filesharer und beschädigen so die Demokratie. Was uns der „war on filesharing“ kostet. (Sandro Gaycken)
In einem beunruhigenden Text hat die Deutsche Content Allianz ihre Position pro ACTA festgehalten. Problematisch ist daran nicht allein, dass sich die Verbandsarbeiter mit keinem Wort zum völlig undemokratischen und von Fachleuten scharf kritisierten Entwicklungsprozess von ACTA äußern.
Keine Wissenschafts- und Bildungsfreiheit. Selbstreferenzielle, weltfremde Urteile der Gerichte zu § 52a UrhG. Blockade der Politik, sich an ein zeitgemäßes Urheberrecht zu machen. Unabhängigkeit der AutorInnen von den Verlagen und Open Access sind angesagt, ebenso Aufstand der Studierenden und Lehrenden.
Hannes Swoboda, Vorsitzender der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, und der zuständige Berichterstatter David Martin plädieren dafür, das Anti-Piraterie-Abkommen zurückzuweisen. Die Einschätzung des EuGH solle nicht abgewartet werden.
Jürgen Scheele hat im Blog der digitalen Linken eine interessante Entdeckung gemacht: UNI-Europa, europäische Sektion des internationalen Dachverbands der Gewerkschaften des Medien- und Unterhaltungssektors (UNI-MEI), hat sich bei der Konsulatation der EU-Kommission zur Netzneutralität beteiligt. Und das Konsultations-Papier schlägt das Urheberrechtspapier von verdi um Längen, über das wir vor kurzem berichtet haben.
E. Höffner. Verlag Europäische Wirtschaft, München, (2010)zugl.: München, Univ., Diss. u.d.T.: Höffner, Eckhard: Die Entstehung des Urheberrechtschutzes in Deutschland, Großbritannien und Frankreich.