Der EuGH hat die bestehende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Dass es höchstwahrscheinlich zu einer Neuauflage kommen wird, zeigt ein Blick in die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung.
Justiz- und Innenministerium konnten sich bei der von der EU-Kommission geforderten anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten nicht einigen. Die nähere Betrachtung zeigt, wo es hakt.
Das Gremium hat auf seinem Kongress bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Netz gefordert und sich gegen ein Recht auf anonyme Internetnutzung ausgesprochen. Auf EU-Ebene strickt das Projekt CleanIT weiter an "Upload-Filtern".
Ermittler haben mehr als 30.000 Datenspuren potenzieller Anbieter und Konsumenten von Darstellungen von Kindesmissbrauch gefunden. Medial wurden daraus schnell "30.000 Tatverdächtige".
Netzpolitiker der SPD fordern eine differenzierte Herangehensweise bei der Vorratsdatenspeicherung. Neben juristischen Problemen stellt sich aber die grundsätzliche Frage, wo die Grenze zwischen freiheitlichen Staat und einem Überwachungsstaat gezogen werden soll.
Die sächsische Polizei hat uns mit ihrer „elektronischen Fall-Analyse“ gezeigt, dass Kolonnen fremdgespeicherter Daten uns zu potentiellen Verdächtigen machen können. Man erzeugt Profile, wie sie sonst nur in Diktaturen missbraucht werden. (Von Constanze Kurz)
Der SPD-Rechtspolitiker Christian Flisek geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung "nicht komplett kassieren wird".
Immer mehr Unionspolitiker fordern den nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung, wenn sich die EU nicht auf eine Neuauflage der vom EuGH kassierten Richtlinie einigen kann.
Wie wichtig ist die Vorratsdatenspeicherung zur Verhinderung von Terroranschlägen? Ein Gutachten zieht den angeblich so großen Nutzen der Maßnahme in Zweifel. Doch die Studie, die an diesem Freitag dem Rechtsausschuss des Bundestags vorgelegt wird, zeigt auch gravierende Schutzlücken auf. (Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe)
Auf den islamistischen Faschismus, dessen Wirken wir in Europa gerade erleben, wissen Politik und Behörden nur eine Antwort. Und die ist falsch. Das lässt sich mit ein paar sehr klaren Zahlen belegen.
Tausende Porno-Gucker erhalten peinlich Post vom Abmahn-Anwalt. Ein starkes Stück, sicherlich, doch nicht der eigentliche Punkt: Empörend ist vielmehr, dass den Deutschen ihre kritische Geisteshaltung bezüglich Datenschutz abhanden gekommen ist.
Weil auch Terroristen das Internet benutzen, soll das Internet stärker überwacht werden. Das fordert das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in einem Bericht über die Verwendung des Internets für terroristische Zwecke.
Das Bundeskabinett hat nach einem Bericht von heise online einen Gesetzentwurf zum Onlinerecht durchgewunken, der Besorgnis auslösen sollte. So soll geplant sein, dass Provider Behörden auf Zuruf PIN-Codes und Passwörter ihrer Kunden für Endgeräte und Datenspeicher übermitteln müssen, wobei sogar automatische Schnittstellen vorgeschrieben werden. Nicht mal ein Richtervorbehalt soll für diese weitgehenden Befugnisse vorgesehen sein.
Dass die VDS im Zuge der „Neonaziaffäre“ erneut gefordert wird ist nicht wirklich überraschend. Aber die einseitige Berichterstattung der Medien ist erneut deprimierend.
Widerspricht die EU‐Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der EU‐Grundrechtecharta? Diese Bedenken hat der österreichische Verfassungsgerichtshof und legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der EU‐Grundrechtecharta vor.
Ein Gastbeitrag von Jakob Dalby. Für die einen ist es eine Horrorvorstellung, für die anderen das lang erwartete Sequel. Nach Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 für tot erklärt, nach dem Urteil des EuGH aus 2014 bereits beerdigt, erlebt die...
Der Begriff Privatsphäre taugt nicht als Argument gegen Überwachung, weniger Privatsphäre macht offenbar niemandem Angst. Der Kampf gegen die NSA braucht neue Narrative.