Im Streit um Einfuhrzölle für IT-Produkte mit den USA und Japan legt die Europäische Kommission am heutigen Montag bei der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf einen Vorschlag zur Reform und Erweiterung des Handelsabkommens für Informationstechnologie (ITA) vor. Mit dem 1996 geschlossenen Abkommen verständigen sich die inzwischen 43 Unterzeichnerstaaten auf zollfreien Warenverkehr für bestimmte IT-Produkte. Um die Anwendung des Vertrages herrscht Streit zwischen der EU und anderen ITA-Staaten, darunter die USA und Japan. Die USA werfen den Europäern vor, mit der Verzollung von LCD-Bildschirmen, TV-Set-Top-Boxen und anderen Produkten gegen das Abkommen zu verstoßen. Die Handelsbeauftragte der US-Regierung (USTR) hatte deswegen im Mai Beschwerde bei der WTO eingereicht, wo sich ein Schiedsausschuss mit dem Disput beschäftigt.
Die EU-Kommission schlägt vor, die Schutzfrist für Tonaufnahmen und Tonträger von derzeit 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Der Vorschlag geht auf eine Initiative des Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy zurück, der damit das Einkommen der Künstler sichern will. "Eine 95-jährige Schutzdauer würde verhindern, dass ausübende Künstler, die im Alter von 20 Jahren Platten aufgenommen haben, bei Erreichen ihres 70. Lebensjahres einem plötzlichen Einkommensausfall gegenüberstehen", erläutert die EU-Kommission in einer Mitteilung. Bei den betroffenen Rechten handelt es sich um Leistungsschutz-, nicht um Urheberrechte. Urheberrechte genießen einen Schutz von 70 Jahren ab dem Tod des Urhebers, während die Leistungsschutzrechte ab Veröffentlichungsdatum eines Werkes gelten. McCreevy empfindet diese Differenz als unsachgemäße Ungleichbehandlung.
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat die Einrichtung eines Forums vorgeschlagen, in dem Verwertungsgesellschaften und die Geräteindustrie eine gemeinsame Basis zur Festsetzung von Vergütungen für Privatkopien finden sollen. Er wolle einen Prozess in Gang bringen, in dem die Hauptteilnehmer der Debatte in Ruhe offene Punkte besprechen, erklärte der Ire bei einer Anhörung in Brüssel. Dabei sollten auch die gegensätzlichen Positionen geglättet werden, welche beide Seiten im Rahmen einer Konsultation zur Zukunft der Urheberrechtsabgaben bezogen hätten.
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Konkret schlägt der Kommissar vor, vor allem drei Punkte in dem Diskussionsforum zu beratschlagen: Zunächst sei ein Mittel gegen "Schwarzfahrer" zu finden. McCreevy bezog sich damit auf Händler, die keine Pauschalvergütungen bezahlen und somit die Bürden anderen aufdrücken. Zweitens sollte die Praxis der Rückerstattung für gezahlte Kopiervergütungen verbessert werden in Fällen, in denen elektronische Geräte in andere Mitgliedsstaaten exportiert werden und dort neue Abgaben anstehen. An dritter Stelle wünscht sich der Binnenmarktregulierer die Ausarbeitung "breiter Prinzipien, wie Urheberrechtspauschalen unter Einbezug künftiger technischer Entwicklungen berechnet werden könnten".