Der NSA-Ausschuss erfragt nur, was er schon lange hätte wissen können. Echte Aufklärung geschieht dort nicht. Das übernehmen allein die Medien, nicht die Parlamentarier.
Gestern hat der NSA-Untersuchungsausschuss den früheren Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier, den ehemaligen Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem sowie Matthias Bäcker von der Universität Mannheim als Sachverständige angehört.
Verfassungsrechtler haben bei der ersten Expertenanhörung des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags deutlich gemacht, dass Sicherheitsbehörden etwa gegen illegale Abhöranlagen hierzulande vorgehen müssen.
Das Paradox gehört nicht zu den üblichen Ausdrucksmitteln juristischer Texte, die schließlich größtmögliche Klarheit anstreben. Einem Paradox ist notwendig der Rätselcharakter zu eigen, ja, es hat dort seinen Platz, wo Eindeutigkeit zur Lüge geriete. Deshalb ist es eines der gängigsten Mittel der Poesie.
Es ist wahrscheinlich der größte und dreisteste Spin diesen Jahrhunderts, der da gerade vor unseren Augen stattfindet. Vergleichbar nur mit dem Spin, der zum Irakkrieg führte. Zumindest in Deutschland. Zumindest, wenn er glückt. Und danach sieht es aus.
ZEIT ONLINE veröffentlicht erstmals die Position der EU-Kommission in den Freihandelsgesprächen. Das TTIP-Dokument zeigt, welche Schutzrechte die EU plant.
Habt ihr schonmal versucht, einem Abgeordneten oder einer Behörde eine verschlüsselte Mail zu senden? Wenn es sich nicht gerade um Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragte handelt, die glücklicherweise alle über einen PGP-Schlüssel verfügen, ist dieser Versuch oftmals zum Scheitern verurteilt.
Vor zehn Jahren wurde die Bestechung von Abgeordneten international verboten. Ausgerechnet in Deutschland trat das Abkommen allerdings nie in Kraft. Jetzt machen Unternehmen und Ex-Politiker Druck, sie fürchten um das Ansehen der Bundesrepublik.
Der Bundestag hat mit schwarz-gelber Mehrheit Initiativen von Linken und Grünen abgewiesen, mit denen verwaiste Werke besser erschlossen sowie das Open-Access-Prinzip und die Vertragsrechte von Autoren gestärkt werden sollten.
Das Parlament hat die Bundesregierung aufgefordert, den gewerblichen Rechtsschutz für Computerprogramme "effektiv zu begrenzen". Es müsse gewährleistet sein, dass Software weitgehend nur urheberrechtlich geschützt werde.
Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht - mit diesem Kompromiss haben CDU, CSU, FDP und SPD die geplante Bestandsdatenauskunft durch den Bundestag gebracht. Ein Kompromiss, der auf einer gewaltigen Täuschung basiert. Denn allen Beteiligten ist klar: Eine richterliche Prüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung finden in Deutschland schon lange nicht mehr statt.
Trotz neuer verfassungs- und europarechtlicher Bedenken wollen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Stärkung von Presseverlegern im Netz doch noch diese Woche beschließen. Eine zweite Anhörung widmete sich technischen Fragen.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags hat gravierende Mängel an der Anhörung zur geplanten Besserstellung von Presseverlegern im Internet ausgemacht. Die FDP plant umfangreiche Änderungen.
Die Internet-Enquete des Bundestags hat ihre Arbeit abgeschlossen. Matthias Kirschner von der FSFE analysiert die Empfehlungen zu offenen Standards und Freier Software.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt