Die ARD-Journalistin Kathrin Schmid zeigt in ihrem Kommentar zur »Chatkontrolle« fachliche Unkenntnis und spielt Grundrechte polemisch gegeneinander aus.
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bekommt im heutigen Urteil des EuGH eine erneute Absage. Damit bekommt die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung Rückenwind. Digitalcourage blickt kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH in seinem Urteil offen lässt.
Ein Mann, der in Irland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sah über ihn gewonnene Daten als unzulässig an. Dazu äußerte sich nun der Gerichtshof der EU.
Der Zugriff auf Bestandsdaten von Handy- und Internetusern für Strafverfolger ist grundsätzlich zulässig, die bestehenden Regelungen gehen aber viel zu weit.
Bereits zum zweiten Mal urteilt der Europäische Gerichtshof, dass eine anlasslose Vollprotokollierung unseres Onlinelebens grundrechtsfeindlich ist. Wir sind gespannt, welche Auswirkungen dieses Urteil auf unsere kommende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland haben wird.
Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben für den einen oder anderen europäischenn Gesetzgeber erklären Europas höchste Richter: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig.
Das Freihandelsabkommen TiSA ist eine Bedrohung für das Internet. Das zeigen neue Leaks, die wir gemeinsam mit Greenpeace veröffentlichen. Datenschutz, Netzneutralität und IT-Sicherheit sind in Gefahr, und die USA wollen Zensur privatisieren. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren hat die neue europäische Datenschutzverordnung zu "einem der schlechtesten Gesetze des 21. Jahrhunderts" gekürt. Das überbordende Werk sei "hirnlos".
Ein Gastbeitrag von Jakob Dalby. Für die einen ist es eine Horrorvorstellung, für die anderen das lang erwartete Sequel. Nach Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 für tot erklärt, nach dem Urteil des EuGH aus 2014 bereits beerdigt, erlebt die...
Der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren lässt nach Ansicht von Kritikern viele Fragen offen.
Seelsorger, Whistleblower und Betreiber von WLAN-Hotspots bekommen Probleme, sollte der Gesetzentwurf des Justizministeriums zu Verbindungsdaten verabschiedet werden.
Glasfaseranschlüsse von Haushalten in Europa: Deutschland auf dem letzten Platz. Internet-Wissen der Bürger in Europa: Deutschland auf dem letzten Platz. Das digitale Versagen hat einen Namen: Angela Merkel.
Die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung führen seit Jahren, mit gewissen Modifikationen, immer dieselben Argumente ins Feld. Grund genug, die gängigsten Begründungsansätze einmal zusammenfassend unter die Lupe zu nehmen.
Nach einigen Jahren Vorarbeit hat nun die "Internet-Verfassung" den brasilianischen Senat passiert. Präsidentin Dilma Roussef will sie auf der heute beginnenden Konferenz NetMundial präsentieren.
Immer mehr Unionspolitiker fordern den nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung, wenn sich die EU nicht auf eine Neuauflage der vom EuGH kassierten Richtlinie einigen kann.
Die Interpretationen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung gehen weit auseinander. Für einen endgültigen Abgesang auf die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist es aber noch zu
Urteil vom 15. Dezember 1983, Az. 1 BvR 209/83, 1 BvR 484/83, 1 BvR 440/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 269/83: 1. § 2 Nummer 1 bis 7 sowie §§ 3 bis 5 des Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung ...
Die digitale Gesellschaft verwandelt alles in Daten – und seit Edward Snowden wissen wir, wie weit Regierungen mit dem Ansatz bereits gekommen sind, schlichtweg alles zu speichern. Es zeigt sich, dass unser Verständnis von Datenschutz und privacy als Individualrecht in der Krise steckt – doch das nicht erst seit Snowden.
Die Phalanx der Abwiegler, Herunterspieler und Ungerührten formiert sich. Ist doch nicht schlimm, wenn die Geheimdienste uns überwachen, sagen sie. Dabei verkennen sie die Dimension dessen, was uns droht: Wer Daten abzweigt, kann sie auch manipulieren.
Dank den Hinweisen aus den USA seien in Deutschland Anschläge verhindert worden, sagt der Innenminister. Kritik an der Datenüberwachung durch den NSA sei unangebracht.
Der bayerische Datenschutzbeauftragte legt seinen Bericht zum Staatstrojaner vor. Die Reaktionen vermitteln eine deutliche Botschaft: Weiterhin soll bestehendes Recht gebrochen werden. (Von Frank Rieger)
Nach den massiven Protesten gegen das Anti-Piraterie-Abkommen formiert sich nun auch der Widerstand von Juristen. Sie plädieren für ein Vergütungssystem.
Die Debatte um die VDS nimmt neue Fahrt auf – nicht nur auf nationaler Ebene. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll über die Vereinbarung der VDS mit der EU-Grundrechtecharta entscheiden.
Die EU-Kommission beklagt in einem neuen Bericht, dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten noch keine Daten geliefert hat, die die Notwendigkeit der Maßnahme stützen.
Die Enttarnung des Staatstrojaners ist eine gewaltige Zäsur. Wer heute regiert, herrscht auch mit Code. Welche Instanz kontrolliert den mächtigen Text? (Von Frank Schirrmacher)
Wie der Staatstrojaner zerlegt wurde: Die Hacker vom Chaos Computer Club haben die Überwachungssoftware gefunden, analysiert – und gehackt. Das Ergebnis ist erschreckend. Der Trojaner kann unsere Gedanken lesen und unsere Computer fernsteuern. (Von Frank Rieger)
Das vom CCC analysierte Spähprogramm ist vom bayerischen LKA eingesetzt worden. Rechtswidrig, wie ein Gericht feststellte. Auch andere Länder könnten die Software nutzen. (Von Kai Biermann)
Der rechtswidrige und schlampig programmierte Staatstrojaner, den der CCC analysierte, stammt unter anderem von staatlichen Stellen in Bayern beziehungsweise vom Zoll. Das teilte der Anwalt eines Betroffenen mit. Bayerns Innenminister bestätigte dies.
Das Anti-Piraterie-Abkommen sei eine extrem schlechte und einseitige Vereinbarung, erklärte Douwe Korff, Rechtswissenschaftler an der London Metropolitan University, bei der Vorstellung einer neuen ACTA-Studie. Es müsse eingestampft werden.
Die Bundesregierung will das anonyme Bezahlen im Netz zur Bekämpfung der Geldwäsche verbieten. Jeder der online bezahlt, soll sich künftig vorher ausweisen müssen, auch bei Kleinbeträgen.
Alle vom Verfassungsgericht befragten Experten sind sich einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die gespeicherten Telekommunikations-Verbindungsdaten nicht zu verhindern ist. Auch das Justizministerium will Missbrauch nicht ausschließen.