Vor der Digitalisierung konnten Verlage Gewinne einstreichen, von denen andere Branchen träumen. Nun wollen sie die digitale Konkurrenz im Netz unter Kontrolle bekommen
Germany's draft ancillary copyright bill would force news aggregators such as Google News to pay German publishing houses when linking to news items produced by their newspapers, writes Maximilian Ruhenstroth-Bauer.
ch mag mich irren, aber mir kommt es so vor, als sei die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Leistungsschutzrecht kommt, paradoxerweise selten so gering gewesen wie heute, da ein Textvorschlag vorliegt. Das ist das Schlimmste, das diesem Gesetz passieren konnte, dass seine Folgen endlich konkret greifbar werden.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) versucht anhand eines Fragen-Antwort-Katalogs das geplante Leistungsschutzrecht für Presserzeugnisse zu rechtfertigen und Bedenken zu zerstreuen. Die fünf Fragen die der BDZV aufwirft, möchte hier ebenfalls stellen und beantworten.
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …
Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.
Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage droht, Realität zu werden. Wir haben betroffene Startups gefragt, welche Konsequenzen sie ziehen würden. Auf
Julian Oliver has put his finger smack on the pulse. The paradox is what economists call a supply-and-demand imbalance: Surging demand for 24/7 news has become inversely proportional to the supply of quality journalism.
Worum geht es beim Streit um das Leistungsschutzrecht eigentlich? Nur um ein verkorkstes Gesetz? Verlage, Google und Blogger beharken sich in einem Grabenkrieg. Den gilt es schnell zu beenden. (Von Frank Rieger)
Beispielsweise bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter sieht die Bundesregierung die Gerichte am Zug, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei Tweets mit Links anzuwenden ist oder das Zitatrecht gilt.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat die Kampagne „Verteidige deine Presse“ gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Ein Gutachten soll die Argumente stützen.
Mit dem Schutzrecht für Presseverlage drohten jahrelange Gerichtsauseinandersetzungen und Abmahnwellen, meint der Informationsrechtler Thomas Hoeren. Er reiht sich in die Phalanx der Kritiker ein, die vor der Anhörung im Bundestag Stellung beziehen.
Trotz neuer verfassungs- und europarechtlicher Bedenken wollen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Stärkung von Presseverlegern im Netz doch noch diese Woche beschließen. Eine zweite Anhörung widmete sich technischen Fragen.
Das Urheberrechtsportal iRights.info hat einen Entwurf für ein Eckpunktepapier des Deutsche Industrie- und Handelskammertags (DIHK) veröffentlicht. Er spricht sich darin für eine "kreative Lösung" der Urhebervergütung aus.
Da erklärt der Hauptgeschäftsführer der Zeitungsverleger eine journalistische Leistung als rechtlich fragwürdig. Es demonstriert mit aller Deutlichkeit, warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen darf: Es erhält eine Industrie am Leben, die jene ihr anvertrauten Sonderrechte längst nicht mehr als solche begreift.
Mit einem Leistungsschutzrecht wollen die Presseverleger eine Zwangsabgabe auf gewerblich genutzte PCs und andere Geräte einführen sowie Snippets und sonstige Textpartikel einem zusätzliechen Verbotsrecht unterstellen. Zielsetzung ist somit letztlich eine marktfremde Lösung des behaupteten Refinanzierungsproblems der Presse mittels einer Quersubventionierung durch andere Branchen. Weder aus rechtlichen noch aus ökonomischen Erwägungen ergibt sich eine Rechtfertigung für dieses Vorhaben. (Georg Nolte)
Rechtebewahrung um jeden Preis, Rechtsverschärfungen, überzogene Sanktionen mit fragwürdigen pädagogischen Konzepten und ein klarer Lobbyismus für die üblichen Verdächtigen aus Musik-, Film-, Presse-, und Unterhaltungsindustrie – dies war jahrzehntelanger Standard der CDU, wenn es um Fragen des Urheberrechts ging.
Weil sie keine Lizenzen kaufen wollen, verlinken T-Online und 1&1 in ihren Suchmaschinen nicht mehr auf Inhalte von Springer, Burda und anderen Verlagen der VG Media.
Wo sind die Fake-News im Bundestagswahlkampf 2017 hergekommen? Einer Studie zufolge nutzen Rechtspopulisten häufig schlecht recherchierte Meldungen klassischer Medien aus.
In wenigen Wochen legt das Europaparlament seine Position für ein europäisches Leistungsschutzrecht fest. Im Interview mit Golem.de erläutert die Abgeordnete Julia Reda,
Das Urheberrecht wird auf EU-Ebene nicht vereinheitlicht, sondern verkompliziert, Urheber selbst gehen im Ergebnis leer aus und Verwerter wittern das ganz große Geld, sprich: Die Richtlinie ist in Gänze missglückt.
Seit Jahren kämpfen die deutschen Presseverlage mit allen Mitteln für ein eigenes Leistungsschutzrecht. Es war nicht leicht, sich eine weitere Eskalation der Debatte vorzustellen. Aber jetzt bekommt die Kampagne doch noch eine neue Qualität. Nun zieht ein Kriegsreporter in den Kampf.
In der Debatte über die Reform des EU-Urheberrechts verschärft sich der Ton. Während die EU-Kommission Vergleiche mit dem Brexit-Referendum zieht und Unions-Politiker von
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt aus der Feder von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger für völlig unzureichend.
Auf einer Tagung legte EU-Digitalkommissar Günther Oettinger Zeitungsverlegern nahe, Einfluss auf ihre Online-Redaktionen auszuüben. Ein unerhörter Vorgang, findet c't-Redakteur Holger Bleich.
Dass der Link ein zentrales Merkmal des Internets ist, ist eine Banalität. Umso mehr verwundert es, dass EU-Kommissar Oettinger ein europäisches Leistungsschutzrecht (LSR) für Verleger fordert, das also kurze Texteinheiten wie Links mit einem Herrschaftsrecht versieht.
Nun, da das Parlament sich auf gutem Weg befindet, eine vernünftige Position in der Debatte einzunehmen, greifen einige zu fragwürdigen Methoden, um diese desaströsen Vorschläge zu verteidigen – oder gar noch auszuweiten.
Überschreitet die EU-Kommission mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts ihre Kompetenzen? Zu diesem Schluss kommt ein umfangreiches Gutachten im Auftrag des Eco.
Im Europäischen Parlament zeichnet sich eine Ablehnung des Leistungsschutzrechts ab. Die Verlage sollen stattdessen bessere Möglichkeiten bekommen, die Rechte ihrer Autoren durchzusetzen.
Das europaweite Leistungsschutzrecht, das langsam den Weg durch den Gesetzgebungsprozess der EU nimmt, schränkt die Linkfreiheit im Internet ein, kommentiert Gastautorin Julia Reda.
Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie besagt, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei wirkungslos. Veröffentlicht wurde sie nie.
Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht" (IGEL) will über eine Gefahr aufklären, die den deutschsprachigen Teil des Internets stärker gefährden könnte als der JMStV
„Mit immer weiteren Gesetzen kann der Schutz des geistigen Eigentums nicht verbessert werden, sondern es droht auch die Gefahr der Verschlechterung“. Dies ist der zentrale Satz in einem Artikel von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) veröffentlicht wurde.
Der lang erwartete Referentenentwurf zur Einführung eines sogenannten "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" ist nun durchgesickert. iRights.info veröffentlicht den Entwurf hier nun aufgrund des hohen öffentlichen Interesses.
Unglaublich, was für ein absurdes Zeug zur Zeit durch die Medien und die Juristenblogs blubbert – weil der gleiche Unsinn im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht.
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will “die Urheberrechte durchsetzen”. Das hat der Bundesvorstand Ende September beschlossen. In einem Positionspapier spricht man sich für Strafverfolgung, Providerhaftung und Leistungsschutzrecht aus – und lehnt Kulturflatrate, Fair Use und Open Access ab.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellt sich in einem bislang nicht veröffentlichen Entwurf für ein Strategiepapier „Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen Welt“ gegen Vorstellungen der Presseverleger für ein neues Leistungsschutzrecht. Ein solches dürfe nicht zu neuen Belastungen für die Wirtschaft führen. iRights.info veröffentlicht das Strategiepapier hier nun exklusiv.
Der Jurist Till Kreutzer hat im Rahmen von Googles Collaboratory-Denkfabrik einen Vorschlag für ein Regelungssystem für informationelle Güter präsentiert, mit dem die »naturrechtliche Eigentumslogik« des bisherigen Systems ad acta gelegt werden soll.
So viel Einheit war selten: Politiker, Blogger und Unternehmer bemühen das Feindbild Google. Der Deutsche Journalistenverband etwa fordert Gesetze gegen den Konzern und Gratis-Angebote - und stellt dabei das Web in Frage. Angstmache ist kein Ersatz für Analyse, findet Konrad Lischka.
Christoph Keese ist Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel Springer AG und tritt seit einiger Zeit als vehementer Verfechter eines einzuführenden Leistungsschutzrechts in der Öffentlichkeit auf. Seit einigen Wochen bloggt er auch auf presseschauder.de. Dort hat er von Markus Hündgen (@videopunk) einen Artikel 1:1 übernommen und dabei ein Foto von Markus Hündgen eingebunden, das er im Netz gefunden hat. Der Urheber des Fotos ist Mario Sixtus, der wiederum das Bild unter einer CC-BY-NC-Lizenz auf Flickr gestellt hat.
EU-Digitalkommissar Günther Oettingers erste Einlassungen zum Urheberrecht machen wenig Hoffnung für die anstehende Reform. Seine erste Themensetzung überzeugt nicht.
Der Kampf gegen Google, Facebook und Apple entwickelt sich zu einem Kulturkampf, in dem die Fronten verwirrend erscheinen. Manche Beobachter fragen sich: Wehrt sich hier die deutsche Geisteselite gegen eine neoliberale US-Hegemonie oder will eine kulturkonservative Branche die Modernisierung der Informationsgesellschaft verhindern?
Mit der Klage der VG Media und einer Kartellbeschwerde gegen Google geht die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in die nächste Runde. Dass neue und alte Medien auch juristisch aufeinander prallen, ist dagegen nichts Neues. So forderten Telegrafenagenturen bereits in den Zwanzigerjahren einen Schutz vor „Nachrichtendiebstahl“ durch das Radio.
Die VG Media veröffentlicht ihren "Tarif Presseverleger" zum Leistungsschutzrecht. Danach sollen Suchmaschinen und Aggregatoren einen pauschalen Prozentsatz auf ihre Umsätze zahlen.
Über die VG Media wollen viele Verlage das Leistungsschutzrecht jetzt juristisch durchdrücken und ziehen gegen Google vor Gericht. Der Internetkonzern nimmt es locker.
Unter dem Namen „Verteidige dein Netz“ hat Google vor einigen Wochen eine große Kampagne gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriften-Verlage begonnen.
Journalisten, Juristen und Netzaktivisten fordern in einem offenen Brief, den Vermittlungsausschuss zum Leistungsschutzrecht anzurufen. Zwar sei die Zustimmung des Bundesrats nicht nötig, er könne aber das Inkrafttreten verzögern.
Für eine Studie zum Leistungsschutzrecht wollten Forscher große Online-Medien in Deutschland und Spanien befragen. Nur die wenigsten deutsche Portale haben sich getraut.
Von wegen Kompromiss: Der Verhandlungsführer im EU-Parlament, Axel Voss, hat die Pläne für ein europäisches Leistungsschutzrecht noch deutlich verschärft. Nun drohen
Im Streit über ein europäisches Leistungsschutzrecht liegen die Positionen innerhalb der CDU weit auseinander. Der netzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion,
Am Mittwoch gibt es eine wichtige Abstimmung zum Leistungsschutzrecht im Europaparlament. Leider werden von den Verfechtern des Gesetzes immer wieder Argumente ins Feld geführt,
A 30 page paper panning the Commission’s copyright plans on press publishers written by JRC never saw the light of the day. Thanks to a series of freedom of access requests, I have obtained a version of the draft paper that is as of today still unpublished by the Commission.
Die Vorzugsbehandlung von Google durch die VG Media beim Leistungsschutzrecht bleibt vorerst erlaubt. Das Verwaltungsgericht München hat den Prozess um das Verbot der
Bei den langwierigen Verhandlungen über ein neues Urheberrecht gibt es nun eine gemeinsame Verhandlungsposition des Rates. Darin stellten sich die Staaten hinter zwei umstrittene Vorschläge. Deutschland sagte Ja, obwohl von den Regierungsparteien zuvor andere Botschaften kamen.
Der EU-Rat hat sich auf einen gemeinsamen Kurs für eine neue Urheberrechtsrichtlinie verständigt. Online-Plattformen müssen demnach in der Regel die Uploads von Nutzern überwachen. Zudem solle eine "Google-Steuer" kommen.
Schwere Niederlage für die deutschen Verlage. Weil das Leistungsschutzrecht nach einem EuGH-Urteil rechtlich nicht anwendbar ist, droht ihnen der Verlust von Millionen Euro an
Die Unionsfraktion will nach dem Aus für das deutsche Leistungsschutzrecht schnell eine neue Version beschließen. Zur Begründung nennt der Abgeordnete Ansgar Heveling längst
Google schränkt in Frankreich die Darstellung von Links auf Nachrichtenseiten stark ein, um Lizenzahlungen an die Verlage zu vermeiden. Das dort EU-weit als erstes gültige Leistungsschutzrecht ist damit von Beginn an praktisch wirkungslos.
Im Internet regt sich Widerstand gegen die EU-Urheberrechtsreform. Kritiker befürchten unter anderem Zensur durch sogenannte Uploadfilter. Im Interview erklärt Rechtswissenschaftler Jürgen Taeger die Hintergründe.
Der digitalpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tankred Schipanski, hat kein gutes Haar an der Übereinkunft der EU-Gremien zur Copyright-Novelle gelassen.
Die Urheberrechtsreform der EU geht in die nächste Runde. Im Sommer 2018 wurde der damalige Entwurf im Plenum des Europaparlaments abgelehnt, nun liegt eine überarbeitete Fassung zur Abstimmung vor.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals öffentlich erklärt, worum es ihr beim Leistungsschutzrecht geht: Google und andere sollen für Textauszüge von Verlagswebsites zahlen.
Bis heute haben die Verlage keinen Gesetzentwurf für das seit langem herbeigebettelte Leistungsschutzrecht vorgelegt. Wenigstens hierfür verdienen sie Dank. Ein Vortrag
Im Oktober 2009 veröffentlichte „Lettre International“ ein Exklusiv-Interview mit dem damals noch nicht so sehr im Fokus stehenden Thilo Sarrazin. Die „Bild“ bediente sich ungefragt und veröffentlichte weite Teile des Gesprächs in der Zeitung wie online …
Belgische Zeitungen, die ein Urteil erwirkten, dass Google ihre Texte nicht zitieren darf, beschweren sich nun über einen "Boykott" durch die Suchmaschine
Das World Wide Web wird 20 - lasst uns feiern, solange wir können! Noch mal 20 Jahre haben wir nämlich nicht. Profitgier und Furcht werden diesem großartigen Experiment den Garaus machen. (von Jakob Augstein)
Die deutschen Zeitungsverleger versuchen derzeit, ihren durch gesellschaftlichen Wandel verursachten Profitrückgang zu stoppen. Neben lauteren Lobby-Methoden setzt die Branche dabei vermehrt auf Protektionismus und Desinformation.
Till Kreutzer: Jetzt ist er da: Der offizielle Referentenentwurf des Justizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Bedenken wurden nicht ausgeräumt: Würde das Leistungsschutzrecht so verabschiedet, wären massive Rechtsunsicherheit und erhebliche Einschränkungen der Kommunikation im Internet die Folge.
Die Kollegen von Radio Eins hatten heute morgen Nikolaus Blome im Gespräch, den stellvertretenden »Bild«-Chefredakteur. Sie sprachen ihn auf die Berichterstattung über den gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Berlin an. »Bild« hatte den Fall versehentlich mit dem Foto einer ganz anderen jungen Frau illustriert. Dieses Foto hatte »Bild« einfach aus deren Blog genommen.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich in ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Dies wirft viele Fragen auf: Wie passt das Leistungsschutzrecht zur in der Rede dargestellten zentralen Rolle des Urhebers in der kommenden Urheberrechtsnovelle? Welche Konsequenz wird aus dem BGH-Urteil zur Bildersuche gezogen?
Das geplante Leistungsschutzrecht für Verlagsinhalte im Netz ist vieles: Lobbyismus, Protektionismus, ein Inbegriff des Scheiterns analoger Unternehmen in der digitalen Welt.
Vom Gesetz für den Schutz von Presse im Internet sollen Suchmaschinen und News-Aggregatoren betroffen sein. Kritiker fürchten um RSS-Feeds und Twitter; die Bundesregierung betont, reine Verlinkung, normale Nutzer oder Blogger seien nicht betroffen.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt
Closing the loopholes in tax laws that unfairly benefit Google must be clearly distinguished from the discussion of possible support to the ailing press, writes Jan Malinowski.
Am 1. August tritt das neue Leistungsschutzrecht in Kraft. Große Verlage, darunter die Axel Springer AG, Burda und Gruner + Jahr, haben Google News gestattet, weiterhin Anrisstexte zu übernehmen und zu veröffentlichen.