Der Bundestag will Städten und Gemeinden verbieten, sich zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zu äußern, aber die Begründung nicht veröffentlichen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages lehnten unsere Anfrage nach dem Gutachten ab, weil sie nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen wollen. Ein Berliner Gericht hatte diese Rechtsauffassung abgestritten, aber die Bundesregierung hat Berufung eingelegt.
Den geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA eilt ein schlechter Ruf voraus: Viele Bürger befürchten, dass Verbraucherschutzstandards gefährdet seien, eine Privatisierung der Wasserversorgung drohe und generell die kommunale Daseinsvorsorge ausgehöhlt werde. ÖDP und Grüne haben sich daher an den Kreistag mit dem Antrag gewandt, TTIP, CETA und das als TiSA bezeichnete Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen abzulehnen. Doch dieser Antrag ist bereits im Strukturausschuss des Landkreises gescheitert. Mit neun gegen drei Stimmen vertraten die Mitglieder den Standpunkt, dies sei Sache der Parlamente und nicht der kommunalen Ebene.
Laut einem Gutachten des Bundestages dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit dem geplanten Freihandelsabkommen beschäftigen. Kritiker sind empört.