Im Rahmen der Debatte zu einem moderneren Verwertungsrecht haben sich 51 Drehbuchautoren, die regelmäßig für den Tatort schreiben, zu Wort gemeldet. Zu diesem Brief möchten 51 Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) hier ein paar Anmerkungen loswerden.
Hannes Swoboda, Vorsitzender der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, und der zuständige Berichterstatter David Martin plädieren dafür, das Anti-Piraterie-Abkommen zurückzuweisen. Die Einschätzung des EuGH solle nicht abgewartet werden.
Keine Wissenschafts- und Bildungsfreiheit. Selbstreferenzielle, weltfremde Urteile der Gerichte zu § 52a UrhG. Blockade der Politik, sich an ein zeitgemäßes Urheberrecht zu machen. Unabhängigkeit der AutorInnen von den Verlagen und Open Access sind angesagt, ebenso Aufstand der Studierenden und Lehrenden.
Ein überaus restriktives Urheberrecht schadet der Verfügbarkeit von Büchern: US-Forscher kritisieren schädliche Folgen langer Schutzfristen, deutsche Bibliotheken beklagen, dass sie fast vergessene Werke kaum digitalisieren dürfen. So verschwinden Bücher, womöglich für immer.
In der heutigen Ausgabe der taz ist unter dem Titel “Schulbuch sucht legale Nachfolger” ein lesenwerter Artikel von Felix Schaumburg und Jöran Muuß-Merholz – den es auch in einer längeren Version gibt – erschienen, der anschaulich schildert, warum das geltende Urheberrecht pädagogisch gebotene Unterrichtskonzepte erschwert und behindert.
Jürgen Scheele hat im Blog der digitalen Linken eine interessante Entdeckung gemacht: UNI-Europa, europäische Sektion des internationalen Dachverbands der Gewerkschaften des Medien- und Unterhaltungssektors (UNI-MEI), hat sich bei der Konsulatation der EU-Kommission zur Netzneutralität beteiligt. Und das Konsultations-Papier schlägt das Urheberrechtspapier von verdi um Längen, über das wir vor kurzem berichtet haben.
Am 22. Mai 2000 wurde dem Bundesministerium der Justiz der »Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern« – mittlerweile auch bekannt als Expertenentwurf, »Professorenentwurf« oder kurz UrhGE-2000 – übergeben. Nach lang andauernden Diskussionen ist das Gesetz am 28. März 2002 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.Diese Webseite stellt Material zur Verfügung, das den Entstehungsprozeß dokumentiert. Sie finden hier Verweise auf die Gesetzesentwürfe, diverse Stellungnahmen und einschlägige Pressemitteilungen sowie eine Mailingliste.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) versucht anhand eines Fragen-Antwort-Katalogs das geplante Leistungsschutzrecht für Presserzeugnisse zu rechtfertigen und Bedenken zu zerstreuen. Die fünf Fragen die der BDZV aufwirft, möchte hier ebenfalls stellen und beantworten.
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …
Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.
Philippe Aigrain, Mitgründer der NGO La Quadrature du Net und Verfasser des Anfang des Jahres in englischer Sprache erschienenen Buchs “Sharing”, versucht nun mit 14 Thesen zu Urheberrecht und digitaler Kulturpolitik diese Debatte anzustoßen.
Der Zürcher Vernetzungsprofessor Felix Stalder hat auf der Konferenz »Netz für alle« vor der »Einhegung« und »Vorformatierung« der Internet-Kommunikation durch Konzerne wie Apple, Facebook oder Google gewarnt.
Von der Fan-Fiction über ein E-Book im Selbstverlag bis hin zum Verkauf der Rechte an große Verlage: Der Erfolg von "Fifty Shades of Grey" zeigt, welche Chancen das digitale Publizieren bieten kann. Self publishing wirft – je nach Blickwinkel – sein Licht oder seinen Schatten auf die künftigen Entwicklungen im Verlagsgeschäft. Eine weitere Herausforderung liegt in der gestalterischen Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten: Wie lassen sich originäre Formen des digitalen Erzählens – über das enhancement von E-Books hinaus – schaffen? Die fortschreitende Digitalisierung von Inhalten und das illegale Herunterladen oder Teilen (sharing) von Textpassagen oder ganzen Büchern haben eine intensive Debatte um das Urheberrecht neu befeuert. Es gilt, die legitimen Interessen der Autorinnen und Autoren und ihrer Verlage zu schützen, aber auch veränderte Nutzungsgewohnheiten zu berücksichtigen, etwa beim gemeinsamen Lesen (social reading) oder beim kreativen Weiterbearbeiten eines Werkes.
Die untenstehenden Daten und Fakten über Open Access gibt es seit heute auch als Broschüre. (Holen Sie sich das PDF hier oder die gedruckte Broschüre bei Ihrer Fakultät oder Ihrem Standort der TIB/UB Hannover.)
Doppelrücktritt im Bundesvorstand, Selbstbeschäftigung, Absturz in den Umfragen - mieser als dieser Tage standen die Piraten in ihrer so kurzen wie an Aufregern reichen Geschichte noch nicht da. Doch das ist kein Anlass für klammheimliche Freude, denn es geht um weit mehr als um Interessenspolitik für junge Nerds mit Internetanschluss.
Mit einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau eröffnet die Grüne EU-Abgeordnete und Vizepräsidentin des Kulturausschusses Helga Trüpel die Urheberrechtsdebatte im neuen Jahr. Leider fallen hierbei Auftakt und vorläufiger Tiefpunkt in eins.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat die Kampagne „Verteidige deine Presse“ gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Ein Gutachten soll die Argumente stützen.
E. Höffner. Verlag Europäische Wirtschaft, München, (2010)zugl.: München, Univ., Diss. u.d.T.: Höffner, Eckhard: Die Entstehung des Urheberrechtschutzes in Deutschland, Großbritannien und Frankreich.