Die CDU schreibt auch dieses Jahr in ihr Wahlprogramm: "Sozial ist, was Arbeit schafft." Über die tiefbraune Herkunft dieses Slogans - und seine inhaltliche Verlogenheit.
Nur noch gut die Hälfte der Arbeitnehmer wird nach einem Branchentarifvertrag beschäftigt. Die Bundesregierung sieht dennoch keine Erosion des Systems.
Auswertung der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf die Kleine Anfrage „Bestandsaufnahme des deutschen Tarifvertragssystems“ (BT-Drs. 18/13181) von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag
Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst,
Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.– Drucksache 18/13181 – Bestandsaufnahme des deutschen Tarifvertragssystems
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass eine Handwerksinnung nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaft) einführen darf.
Eine Studie hat die Lage der Mitarbeiter nach der Privatisierung einiger Edeka-Märkte untersucht. Allerdings soll Edeka die Ergebnisse beeinflusst haben.
ExpertInnen aus Handwerk, Gewerkschaften und Wissenschaft haben Mitte Oktober Probleme und Herausforderungen im Handwerk analysiert und diskutiert. Von der Tarifbindung in ausgewählten Handwerksbranchen, über die juristische Bewertung von OT-Mitgliedschaften in Handwerksinnungen bis hin zu aktuellen Problemen im KfZ-Handwerk –fundierte Beiträge lieferten neueste Erkenntnisse.
Nach Lidl und Schlecker soll es nun auch bei Edeka Probleme mit den Löhnen geben. Der Einzelhändler zahle oft Dumpinglöhne, behauptet die Gewerkschaft Ver.di. Das Unternehmen sieht das anders.
BERLIN. Handwerksbetriebe, die Mitglied einer Innung sind, können nicht den Ausschluss ihrer Tarifbindung erklären. Dies hat bundesweit erstmals das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden (Aktenzeichen: 1 A 272/08, 273/08, 274/08).
Handwerksbetriebe, die Mitglied einer Innung sind, können nicht den Ausschluss ihrer Tarifbindung erklären. Dies ergibt sich aus den Urteilen, die die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern nach einer mündlichen Verhandlung in mehreren Musterverfahren verkündet hat.