Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission können es nicht lassen. Immer
wieder machen sie Vorstöße für Sonderklagerechte von Konzernen. Ihr jüngster Versuch läuft unter dem Kürzel ‚MIC‘ (Multilateral
Investment Court). Ein globales Gericht, in dem Investoren gegen Staaten
klagen sollen? Dagegen regt sich Widerstand. Und es gibt Hoffnung.
Die KritikerInnen von ISDS (Investor-State Dispute Settlement bzw.
Investor-Staat Streitbeilegung) haben in den letzten Jahren viel erreicht.
Laut EU-Handelskommissarin Malmström ist ISDS das „vergiftetste Kürzel in
ganz Europa“. Der Investitionsschutz, also der Schutz aller möglichen
Eigentumstitel ausländischer Investoren, bleibt zwar hoch oben auf der
Prioritätenliste der europäischen Handelspolitik. Doch er ist unpopulär,
schwer durchsetzbar und nach jüngerer Rechtsprechung des EuGH (Europäischer
Gerichtshof) auch EU-rechtlich nur noch auf dünnem Eis unterwegs.
Sofern in Freihandelsabkommen Schiedsgerichte vereinbart würden, hätten Investoren die Möglichkeit öffentliche Regulierungen anzugreifen, sagte Peter Fuchs von der Organisation PowerShift im Dlf. Das könne für den Steuerzahler sehr teuer werden.
EU member states approved the Commission plans to keep investment protection provisions seperate from trade agreements so that they can be approved without the ratification of national or regional parliaments.
Swedish utility Vattenfallhas no legal grounds to ask a U.S. arbitration courtif it can claim 4.7 billion euros ($5.6 billion) from Berlinfor forcing it to halt nuclear production, the German governmenthas said in a letter.
Das lang erwartete Urteil des EuGH, Slowakische Republik gegen Achmea BV, scheint das Schicksal des Investor-Staat-Schiedsverfahrens im Rahmen von BITS innerhalb der EU zu besiegeln.