Die Unstatistik des Monats März heißt 23%. So hoch ist der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern, der im Umfeld des Equal Pay Day eine hohe mediale Aufmerksamkeit erfahren hat und selbst im Bundestag Gegenstand einer Debatte war. Dieses durchschnittliche Lohndifferential enthält jedoch keinerlei Information darüber, ob bei der Entlohnung Frauen und Männer wirklich ungleich behandelt werden. Dies liegt darin begründet, dass mit dem durchschnittlichen Lohndifferential „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden.
Im langwierigen Kampf um bessere Eingruppierungsregelungen erlebten die Bibliotheksbeschäftigten seit 2011 durch die neue Entgeltordnung der Tarifgemeischaft der Länder (TdL) zuletzt Jahre der tiefen Frustration – nun ist zur Abwechslung einmal Feierstimmung angesagt: Die zum 1. Januar 2014 in Kraft getretene Entgeltordnung des Arbeitgebers »Bund« (EntgO Bund) stellt für Bibliotheksverhältnisse eine regelrechte Sensation dar. Die damaligen Slogans des Berufsverbands Information Bibliothek (BIB) »Bachelor heißt E 9 – lebenslänglich!« und »FaMIs machen’s für E 2 – Hauptsache Arbeit!?« sind nun beim Bund nicht mehr angebracht…