Im langwierigen Kampf um bessere Eingruppierungsregelungen erlebten die Bibliotheksbeschäftigten seit 2011 durch die neue Entgeltordnung der Tarifgemeischaft der Länder (TdL) zuletzt Jahre der tiefen Frustration – nun ist zur Abwechslung einmal Feierstimmung angesagt: Die zum 1. Januar 2014 in Kraft getretene Entgeltordnung des Arbeitgebers »Bund« (EntgO Bund) stellt für Bibliotheksverhältnisse eine regelrechte Sensation dar. Die damaligen Slogans des Berufsverbands Information Bibliothek (BIB) »Bachelor heißt E 9 – lebenslänglich!« und »FaMIs machen’s für E 2 – Hauptsache Arbeit!?« sind nun beim Bund nicht mehr angebracht…
Im öffentlichen Dienst kann von Entgeltgleichheit keine Rede sein. Trotz eines formal diskriminierungsfreien Besoldungsrechts und formal diskriminierungsfreier Tarifverträge gibt es auch im öffentlichen Dienst Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen. 7,3 Prozent betrug nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes der Verdienstunterschied 2010. Nach Berechnungen des DGB verdienten Beamtinnen und Richterinnen im Jahr 2009 rund 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Besonders deutlich sind die Entgeltunterschiede im mittleren und im höheren Dienst.