In einem beunruhigenden Text hat die Deutsche Content Allianz ihre Position pro ACTA festgehalten. Problematisch ist daran nicht allein, dass sich die Verbandsarbeiter mit keinem Wort zum völlig undemokratischen und von Fachleuten scharf kritisierten Entwicklungsprozess von ACTA äußern.
Im Rahmen der Debatte zu einem moderneren Verwertungsrecht haben sich 51 Drehbuchautoren, die regelmäßig für den Tatort schreiben, zu Wort gemeldet. Zu diesem Brief möchten 51 Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) hier ein paar Anmerkungen loswerden.
Mit einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau eröffnet die Grüne EU-Abgeordnete und Vizepräsidentin des Kulturausschusses Helga Trüpel die Urheberrechtsdebatte im neuen Jahr. Leider fallen hierbei Auftakt und vorläufiger Tiefpunkt in eins.
Politiker und Juristen haben auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung in Köln über die Herausforderungen für ein neues Urheberrecht diskutiert.
Gerne wird von hochrangigen Journalisten behauptet, Blogger würden ständig Streitereien beginnen. Es gebe doch keine zwei Seiten und jetzt sei doch endlich mal Schluss mit den Käbbeleien. Tatsächlich aber ist es anders herum. Es sind Journalisten, die immer noch nicht fassen können, dass Menschen einfach mal so unter Verwendung einer Software namens Weblog Dinge veröffentlichen.
Darf ein Institutsleiter bestimmen, welche Wissenschaftler seines Instituts als Autoren auf Publikationen genannt werden - unabhänging von der tatsächlichen Autorenschaft? Ein Forscher in Bremen bezichtigte seinen Chef deshalb des geistigen Diebstahls - und verlor prompt seinen Job. (Von Hermann Horstkotte)
Um im Wortsinn korrekt zu sein, müsste sich das Erstellen einer R. ungefähr so abspielen: „Ey, Alta, rück die CDs raus, die du dir da kopiert hast, aba zackich, sonst kriechste aufe Mütze!“ Denn merke, das Merkmal des Raubes ist die Gewalt gegen eine Person oder wenigstens doch die Androhung
Die US-Bildagentur Getty verschickt reihenweise Rechnungen an deutsche Seitenbetreiber. Vorwurf: Illegale Nutzung von Getty-Bildern. Gut 2000 Euro kostet das je Foto. Wer nicht zahlt, wird abgemahnt. Ein Beschuldigter rebelliert: Er habe das Foto gekauft – und freut sich auf den Prozess.
Das Handelsblatt hat heute eine Titelgeschichte herausgebracht, in der versucht wird, gegen die drohende „Enteignung“ der Kreativen durch die Piraten (die „Enteigungspartei“ laut Handelsblatt) anzuschreiben. Denn diese setzen ihren Marsch durch die Landtage fort und kommen vielleicht bald im Bundestag an. Das ist, fast gar nicht zusammengefasst, das sehr, sehr simple Bild, welches das Handelsblatt zeichnet.
Laut einem internen Protokoll aus dem Ministerrat sollen die im "Anti-Piraterie"-Abkommen enthaltenen Maßnahmen zum Muster aller künftigen, internationalen Abkommen über "geistige Eigentumsrechte" werden.
Allenthalben wird in den deutschen Zeitungen mal wieder das „geistige Eigentum“ verteidigt. Aus dem Internet schlägt diesen Artikeln, anders als zur Zeit der Print-versus-Blog-Debatte kaum mehr Widerstand entgegen – zumindest publizistisch nicht, denn natürlich sind die Artikel in den Zeitungen selbst Reaktion auf den erfolgreichen Protest gegen Acta. (Von Thierry Chervel)
In einem 84-seitigen Bericht über die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen, spricht sich die “Commission on the Theft of American Intellectual Property” (IP Commission) für das Sperren von Computern ein, sollte bei ein Nutzer im Verdacht stehen, Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zu bekommen. Um dieses zu realisieren müsste eine bestimmte Software auf allen Computern installiert sein, die sämtliche Handlungen des Nutzers überwacht und gegebenenfalls einschreiten würde. Kurz gesagt: Die IP Commission fordert die Legalisierung von Rootkits, Malware und Trojanern im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen.
Es geht weder um den Weltfrieden, noch um die Atomkraft - wer sich heute politisch engagiert, geht oft aus einem ganz anderen Grund auf die Straße: dem Urheberrecht. Warum bewegt dieses Thema so viele Menschen?
Vermutlich werde ich es bereuen, Julia Schramm zu verteidigen, aber bei einer Frau, die so viele tatsächliche Angriffspunkte für Kritik bietet, erscheint es mir besonders abwegig, sie noch für Dinge zu beschimpfen, die sie gar nicht getan hat.
Weil sich ein Artikel der jetzt vorgeschlagenen Digitalcharta genau diesem Thema widmet und ich diesen Artikel in seiner jetzigen Form für gefährlich halte, will ich ausführlich zu diesem Punkt Stellung nehmen.
Mit Subventionen, leistungslosen Einkommen aus Eigentumsrechten und Aneignung durch Schulden wird die kapitalistische Maschinerie der endlosen Geldverwertung in Gang gehalten
In der »Deutschen Content Allianz« haben sich die Dieter Gornys dieses Landes zusammengeschlossen. Sie versuchen, sich vor dem Ertrinken zu bewahren, indem sie sich gegenseitig umklammern und das Wasser beschimpfen.
Ich selbst habe bis zum August dieses Jahres bei Handelsblatt Online als Technologie-Redakteur gearbeitet, wodurch ich die vom Handelsblatt geführte Kampagne "Mein Kopf gehört mir" aus nächster Nähe mitbekommen habe. Dabei ist mit aufgefallen, dass diejenigen, die im Sinne der Verlage die Kampagne führten die Diskussion und grundsätzliche Kritik am Urheberrecht in der digitalen Welt weder kannten noch nachvollziehen konnten.
Ein Blogbeitrag des Kollegen Arnd Kulow und eine aktuelle Diskussion auf Twitter, haben mich dazu inspiriert, ein paar Gedanken zum schillernden Institut des geistigen Eigentums (Intellectual Property) niederzuschreiben, das in der gesamten westlichen Welt, trotz zunehmender Kritik, als praktisch unumstößlich gilt. Eigentum an Sachen ist etwas, was die Menschheit seit Jahrtausenden kennt und anerkennt.
Computer sollen nach Ansicht der Commission on the Theft of American Intellectual Property gesperrt werden, wenn ein Nutzer sich Einsicht in Informationen zu schaffen versucht, zu denen er nach dem Willen von Rechteinhabern keinen Zugang haben soll.
M. Hardt, und A. Negri. Campus-Verlag, Frankfurt am Main; New York, Deutsche Studienausgabe Edition, (2003)Aus dem Engl. von Thomas Atzert und Andreas Wirthensohn Deutsche Erstausgabe: Campus 2002, ISBN 3-593-36994-X.
C. Rigamonti. Archiv für Urheber- und Medienrecht, Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA) ; Bd. 194 Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden, 1. Aufl. Edition, (2001)