Die Feier des 50-jährigen Jubiläums der VG Wort am gestrigen Mittwochabend im Dachgartenrestaurant des Reichstags in Berlin war vor allem eine Stunde der warmen Worte. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lobte in ihrem Grußwort die "beispiellose Erfolgsgeschichte" der Verwertungsgesellschaft bei der Wahrnehmung des Urheberrechts. "Damit Autoren von ihren eigenen Worten leben können, brauchen sie auch genug Brot. Dafür sorgt die VG Wort", deklarierte die SPD-Politikerin bei dem unter dem Motto "Geist und Recht und Geld" stehenden Festakt. Sie erinnerte daran, dass in den ersten sieben Jahren nach der Gründung der Institution durch acht Schriftsteller und fünf Verleger in München nur wenige Hundert D-Mark ausgeschüttet worden seien. Inzwischen liege das Aufkommen, das zur Verteilung an die von der VG Wort vertretenen Textschaffenden und Verlage bereit stehe, bei fast 90 Millionen Euro.
Der Branchenverband Bitkom will mit einer Studie belegen, dass PCs, Scanner, Drucker und Multifunktionsgeräte in nur sehr geringfügigem Umfang zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Daten genutzt würden. Zu diesem Ergebnis komme eine von dem Lobby-Verband bei TNS Infratest in Auftrag gegebene Studie. Sie weise nach, "dass ein Großteil der IT-Geräte nur ausnahmsweise zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt wird", heißt es in einer Mitteilung des Verbands (PDF-Datei). Die von den die Urherber vertretenden Verwertungsgesellschaften in den laufenden Verhandlungen mit der Industrie geforderten Vergütungspauschalen seien daher nicht gerechtfertigt.
Oftmals stecken nicht anonyme Hacker, sondern die eigenen Geschäftspartner hinter Datenmissbrauch in Unternehmen und Behörden. Zu diesem Ergebnis kommt der "Data Breach Investigations Report 2008". Er umfasst einen Zeitraum von vier Jahren und mehr als 500 forensische Untersuchungen anhand von 230 Millionen Datensätzen. Die von Verizon Business Security Solutions durchgeführte Studie stellte fest, dass 73 Prozent der Verstöße von externen Quellen ausgingen, bei 18 Prozent handelte es sich um Bedrohungen von innen. Dabei stammten 39 Prozent der externen Angriffe von Geschäftspartnern. Die Zahl solcher Angriffe hatte sich im Untersuchungszeitraum verfünffacht. Damit widerspricht die Studie anderen Untersuchungen, die in Insider-Angriffen die Hauptursache von Datenmissbrauch sehen.
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat die Einrichtung eines Forums vorgeschlagen, in dem Verwertungsgesellschaften und die Geräteindustrie eine gemeinsame Basis zur Festsetzung von Vergütungen für Privatkopien finden sollen. Er wolle einen Prozess in Gang bringen, in dem die Hauptteilnehmer der Debatte in Ruhe offene Punkte besprechen, erklärte der Ire bei einer Anhörung in Brüssel. Dabei sollten auch die gegensätzlichen Positionen geglättet werden, welche beide Seiten im Rahmen einer Konsultation zur Zukunft der Urheberrechtsabgaben bezogen hätten.
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Konkret schlägt der Kommissar vor, vor allem drei Punkte in dem Diskussionsforum zu beratschlagen: Zunächst sei ein Mittel gegen "Schwarzfahrer" zu finden. McCreevy bezog sich damit auf Händler, die keine Pauschalvergütungen bezahlen und somit die Bürden anderen aufdrücken. Zweitens sollte die Praxis der Rückerstattung für gezahlte Kopiervergütungen verbessert werden in Fällen, in denen elektronische Geräte in andere Mitgliedsstaaten exportiert werden und dort neue Abgaben anstehen. An dritter Stelle wünscht sich der Binnenmarktregulierer die Ausarbeitung "breiter Prinzipien, wie Urheberrechtspauschalen unter Einbezug künftiger technischer Entwicklungen berechnet werden könnten".
Seit vergangener Woche kursiert im Netz ein angeblicher Entwurf zum geplanten internationalen Handelsabkommen gegen die Verletzung geistiger Eigentumsrechte. Das von Wikileaks veröffentlichte Dokument soll als Diskussionsgrundlage für teilnehmende Regierungen und die Interessenvertreter der Industrie dienen. In dem vierseitigen Papier umreißen die Autoren mögliche Eckpunkte des geplanten "Anti Counterfeiting Trade Agreement" (ACTA) sowie konkrete Maßnahmen zur Eindämmung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen
Microsoft will nächste Woche sein Projekt zur Digitalisierung von Büchern einstellen. Damit hat auch für Live Search Wissenschaftlich und für Microsofts Buchsuche Live Search Books das letzte Stündchen geschlagen. Wie der zuständige Konzern-Vizepräsident Satya Nadella bilanzierte, hat Microsoft in den letzten zwei Jahren 750.000 Bücher und 80 Millionen Zeitschriftenartikel elektronisch zugänglich gemacht, die überwiegend aus den Beständen der University of California, der University of Toronto und der British Library kamen. Geräte und Digitalisierungen will der Konzern seinen Projektpartnern in den Bibliotheken und Verlagen zur Verfügung stellen.
Bürgerrechtler sehen mit den "Information Fusion Centers" der Sicherheitsbehörden in den USA den kafkaesken Albtraum wahr werden, dass "Beweise" für das Begehen von Verbrechen rund um geringfügige Verdachtsmomente konstruiert werden. Strafverfolger würden mit Hilfe der zentralen Datenbankeinrichtungen Indizien für ein Vergehen schon bei einer leisen Ahnung in Kooperation etwa mit Banken, Vermietern oder Internetprovidern zusammentragen, erläuterte Mike German, Justiziar bei der American Civil Liberties Union (ACLU), die Funktionsweise des von der US-Regierung vorangetriebenen Sicherheitsprojekts auf der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) in New Haven.
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Das US-Department of Homeland Security (DHS) hat 2004 im Rahmen des Kampfs gegen den Terror angefangen, Zentren für die Sammlung umfangreicher Dossiers über Bürger einzulegen. Inzwischen gibt es nach Angaben der Behörde 58 solcher Datensammelstätten, die erst seit kurzem im Blickpunkt einer breiteren Öffentlichkeit stehen. Ziel der computergestützten Verschmelzungsanlagen ist nicht nur die Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Behörden aller Art sowie auch dem Militär. Vielmehr geht es auch um die Verknüpfung der dort angehäuften personenbezogenen Daten mit den Informationshalden privater Auskunfteien sowie anderer kommerzieller Datenjäger.
Auf der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) in New Haven haben Berater der Präsidentschaftsanwärter Barack Obama und John McCain Felder in der Technologiepolitik abgesteckt. Chuck Fish von der "McCain '08"-Kampagne machte dabei klar, dass der Republikaner beim Einzug ins Weiße Haus vor allem einen Ansatz der "leichten Regulierung" des Internet fahren würde. "Freie und offene Märkte" sowie ein von Wagniskapital gefördertes Unternehmertum seien am wichtigsten, um die innovativen Kräfte des Netzes weiter zu fördern. Daniel Weitzner, Mitglied des für Medienpolitik zuständigen Gremiums der Obama-Kampagne zeigte sich dagegen skeptisch, dass der Markt allein das freie Internet aufrecht erhalten könne.
Prinzipiell waren sich beide Parteien einig, dass das Internet an sich Neuerungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vorantreibe. Weitzner versuchte Obama aber als Kandidaten darzustellen, der als Außenseiter ins Rennen um das Weiße Haus startete und es über den gezielten Einsatz des Netzes als Organisationswerkzeug mit Blogs oder sozialen Netzwerken geschafft habe, im Kampf gegen die wichtigste Mitbewerberin der Demokraten, die Senatorin Hillary Clinton, die Nominierung größtenteils klar zu machen. Dieser technische Ansatz habe den gesamten Werbefeldzug Obamas bestimmt.
Gerry Lane, Direktor Open Source und Open Standards beim Patentweltmeister IBM, hat sich gegen das Geltendmachen von Ansprüchen auf geistige Eigentumsrechte bei Normen im Bereich Informationstechnik ausgesprochen. Die in diesem Sektor erforderlichen offenen Standards müssten eine "patentfreie Zone" sein, erklärte der Manager auf der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) in New Haven. Zugleich sei eine verbesserte internationale Kontrolle des Normierungsprozesses von Nöten, zog Lane als Lehre aus der umkämpften Zertifizierung von Microsofts Dokumentenformat Office Open XML (OOXML) durch die ISO.
Die internationale Standardisierung im Rahmen der Genfer Organisation habe mit der raschen Entwicklung im IT-Sektor generell nicht standgehalten, meinte der Vertreter von Big Blue. Computerkonzerne hätten daher spezielle Interessensgremien wie die European Computer Manufacturers Association (ECMA) benutzt, um internationale Normen zu schaffen. Es habe eine regelrechte Explosion solcher Einrichtungen gegeben, führte Lane aus. Dieser Trend sei verknüpft gewesen mit dem Vortäuschen von Effizienz, Transparenz und Offenheit beim Schaffen von Standards. Eigentlich habe man aber nur einige befreundete Firmen zusammengetrommelt, eine Spezifikation festgeklopft und diese zur Norm gekürt. IBM habe bei diesem Spiel selbst mitgemacht, fasste sich der Konzernabgesandte auch an die eigene Nase.
Der US-Jurist Brian Holland hat zum besseren Schutz der Privatsphäre in der vernetzten Gesellschaft die Schaffung eines am Copyright oder Patentrecht orientierten Eigentumsrechtes an persönlichen Daten ins Spiel gebracht. Der Datenschutz würde damit Verfassungsrang erhalten und wäre deutlich besser durchsetzbar, begründete der Forscher an der Washingtoner Penn State Dickinson School of Law diesen Vorschlag auf der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) in New Haven. Erforderlich sei eines solche Fassung personenbezogener Informationen, um einen Missbrauch des gerade in sozialen Netzwerken gepflegten Daten-Exhibitionismus' besser zu verhindern.
Online-Gemeinschaften wie Facebook oder MySpace sind Holland zufolge geradezu darauf angelegt, sich selbst durch die Preisgabe möglichst vieler Daten zu beschreiben und Kontakte offen zu legen. Im Gegensatz zum klassischen E-Commerce, wo der Nutzer für die klar begrenzte Offenbarung eigener Interessen vom Plattformanbieter belohnt der Verzicht auf die Privatsphäre ausgehandelt werde, brauche der Anbieter eines sozialen Netzwerks die dort zur Selbstdarstellung benötigten und freiwillig abgegebenen persönlichen Informationen nur zu sammeln und auszuwerten.
Ein Modell zur Legalisierung sämtlicher Musikdownloads aus dem Internet will die schwedische Verwertungsgesellschaft für Musikrechte (Stim) ab Herbst erproben. Mit mehreren Internetanbietern diskutieren die Verwerter derzeit Möglichkeiten, die Verträge der Kunden um eine optionale Musik-Flatrate zu erweitern. Eine speziell entwickelte Software soll registrieren, welche Lieder auf den Rechnern der Nutzer abgespielt werden.
Die Verwertungsgesellschaft hatte sich bereits im Februar mit dem Vorschlag zu Wort gemeldet, zusammen mit Zugangsanbietern die Voraussetzungen für eine Musik-Flatrate auszuloten. Vorgesehen ist, dass die Anbieter Lizenzverträge mit Stim abschließen und die Kosten dann in Form einer optionalen Musik-Flatrate an ihre Kunden weitergeben. Bei einem gemeinsamen Treffen von Vertretern schwedischer Internetanbieter, der Musikbranche und Stim wurden nun weitere konkrete Schritte verabredet. Ab Herbst dieses Jahres soll das Interesse der Kunden für die "fairen" Flatrates getestet werden.
Handfuls of Windows Vista Media Center users found themselves blocked from making recordings of their favorite TV shows this week when a broadcast flag triggered the software's built-in copy protection measures. The flag affected users trying to record prime-time NBC shows on Monday evening, using both over-the-air broadcasts and cable. Although the problem is being "looked into" by both NBC and Microsoft, the incident serves as another reminder that DRM gives content providers full control, even if by accident.
Die Geräteindustrie hat den Vorwurf der GEMA, Verträge über die Zahlung von Ausgleichszahlungen für Privatkopien einseitig fristlos gekündigt zu haben, entschieden zurückgewiesen. In der Tat habe man die Vereinbarungen über CD- und DVD-Brenner zum Jahresende fallen gelassen, erklärt Till Barleben, Rechtsexperte beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) gegenüber heise online. Die Dachvereinigung habe dabei aber in beiden Fällen die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende eingehalten. Die Musikverwertungsgesellschaft habe zudem verschwiegen, über die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) selbst den dritten Gesamtvertrag über Abgaben auf Geräte vom alten Kassettenaufnahmegerät bis hin zu DVD-Rekordern nach Inkrafttreten der zweiten Stufe der Urheberrechtsnovelle als hinfällig bezeichnet zu haben.
Der Münsteraner Rechtsprofessor und Urheberrechtsexperte Thomas Hoeren ärgert sich über den offenen Brief der Musikindustrie an Bundeskanzlerin Angela Merkel. In einem Eintrag im Experten-Blog des Beck-Verlags schreibt Hoeren: "Ich habe langsam die Nase von den Frechheiten der Musikindustrie voll." Er meint, in dem Brief werde undifferenziert auf Nutzer und TK-Industrie eingeschlagen, falsche Zahlen würden kombiniert mit schrägen Vergleichen mit dem "Zensurland China" und "dubiosen Zitaten" von Mark Getty. Hoeren ist Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Uni Münster und bietet seit fünf Jahren ein umfangreiches Kompendium zum Internetrecht zum Download an.
Mit der Mehrheit der großen Koalition hat der Bundestag am heutigen Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss abgesegnet. Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Vorhaben. Rechteinhaber erhalten damit erstmals einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverstößen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider. So soll es einfacher werden, die Identität möglicher Rechtsverletzer etwa in Tauschbörsen aufzudecken. Über die entsprechende Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten muss gemäß dem ursprünglichen Entwurf ein Richter entscheiden.
If you've been following copyright debates for more than, say, 10 minutes, you're probably aware that "some rights good, more rights better!" might well be the motto of many content owners. Fair use and fair dealing put limitations on these otherwise exclusive rights, and they do so on the theory that copyright is not an absolute right to control and profit from every single use of a particular work. News reporting, classroom use, commentary, parody; in the US, at least, these don't require either permission or payment. But content owners aren't necessarily down with this way of thinking, and copyright expert William Patry believes that a "counter-reformation" is in the works to crimp worldwide plans to expand fair use.
Zu den bizarrsten Themen, die auf der in der vergangenen Woche zu Ende gegangenen Virtual Law Conference in New York erörtert wurden, gehörte sicher die Frage, wie virtuelle Güter aus steuer- und bilanzrechtlicher Sicht zu behandeln sind: Wie und wann sind sie als Ausgaben absetzbar, über welchen Zeitraum können sie abgeschrieben werden? Die Diskussion steckt noch in den Kinderschuhen, doch Bryan Camp von der Texas Tech University School of Law wies darauf hin, dass es für die Abschreibung in den USA nicht darauf ankommt, ob der betroffene Gegenstand einer Wertminderung unterliegt. Rechtsanwalt Sean Kane machte darauf aufmerksam, dass virtuelle Welten bei Fahndungsbehörden unter Geldwäscheverdacht stünden und forderte deren Betreiber auf, sich rechtzeitig über Sicherungssysteme Gedanken zu machen. Auch sei es allenfalls eine Frage der Zeit, dass Umsätze mit virtuellen Gütern besteuert würden.
Sperrungen von Internetseiten, die auf der Analyse von IP-Adressen, Port-Nummern, URLs oder Inhaltsdaten beruhen, sind nicht mit geltendem Recht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommen Juristen des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in einer neuen Studie. Das Fazit der Experten: Die geltende Rechtslage erlaube keine Sperrungen, "die in das von Artikel 10 Grundgesetz und Paragraph 88 Telekommunikationsgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis eingreifen". Die Studie war von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegeben worden, um nach den Sperrverfügungsverfahren der Bezirksregierung in Düsseldorf rechtliche Klarheit zu schaffen.
The US likes to call out other countries for not being tough enough with intellectual property rules, and it tosses countries like Russia, China, and even Israel onto "watch lists" and "priority watch lists" in an attempt to force changes. But the US comes in for its share of IP-related criticism from other countries both small and large, too. When it happens, though, we're not nearly so quick to change our ways.