Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime und der Kinderschutzbund kritisieren eine in der EU-Verordnung zur Chatkontrolle geplante anlasslose Überwachung von Inhalten. Beide Institutionen fordern stattdessen vor allem mehr Personal und andere Maßnahmen zum Schutz von Kindern.
Im Wahlkampf geht Digitalisierung dank Klimakrise und Pandemie unter – trotzdem wird es immer wichtiger. Was hat sich in den letzten 16 Jahren unter Angela Merkel getan? Welche Pläne für die Zukunft haben die Parteien in ihren Wahlprogrammen stehen?
Probleme beim Telekommunikationsgesetz, IT-SiG 2.0, Quellen-TKÜ und anderen Vorhaben. Große netzpolitische Erblast. Experte nennt Gesetzesvorhaben "Katastrophe".
Die geplante Urheberrechtsreform mit Upload-Filtern, roten Löschknöpfen, Inhalteschnipseln und Vergütungsregeln stand bei den Grünen auf dem Prüfstand.
Zwar kann der Bundestag nicht mehr in die Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform eingreifen. In einer Debatte zu den möglichen Folgen der Uploadfilter wurde deutlich,
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Juni 2018, eine Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale“ eingesetzt. Dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linke (19/2978) stimmten auch Bündnis 90/Die Grünen und die AfD zu. Die...
Spitzenpolitiker der im Bundestag vertretenen Parteien haben eine Lösung gegen den Erfolg des Rechtsradikalismus gefunden: Einfach selbst rechtsradikal werden. Oder den Rechtsradikalen zumindest schöne Augen machen.
Sachverständige haben sich bei einem Fachgespräch im Bundestag dafür ausgesprochen, einige Stellschrauben für den Arbeitnehmerschutz in der vernetzten Wirtschaft nachzujustieren und Fehlentwicklungen zu begegnen.
Wer Informationen aus öffentlichen Beständen erhalten hat, darf diese künftig weiterverbreiten – auch im Internet. Die Voraussetzungen dafür hat der Bundestag mit seiner Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes geschaffen.
Seelsorger, Whistleblower und Betreiber von WLAN-Hotspots bekommen Probleme, sollte der Gesetzentwurf des Justizministeriums zu Verbindungsdaten verabschiedet werden.
Notwendiger Schutz oder reine Schikane? Mit ihrem Verhalten im NSA-Ausschuss hat die Regierung selbst ihre eigenen Mitarbeiter düpiert. Die Abgeordneten wollen das "perfide Vorgehen" nicht hinnehmen.
In den gestrigen Fraktionssitzungen haben sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die Fraktion DIE LINKE im Bundestag den Gesetzentwurf zur Aufhebung des LSR beschlossen.
Aufklärung? Die Parlamentarier im Untersuchungsausschuss sind sauer. Die Akten, die sie zum Thema Überwachung sehen dürfen, sind oft bis auf die Anrede geschwärzt.
Es gibt Kronzeugen, Aussagen, Dokumente, doch das politische Personal will sich einfach nicht exponieren. Es geht nicht etwa um Grundrechte, sondern um eine merkwürdige Auffassung von Freundschaft.
Der NSA-Ausschuss erfragt nur, was er schon lange hätte wissen können. Echte Aufklärung geschieht dort nicht. Das übernehmen allein die Medien, nicht die Parlamentarier.
Gestern hat der NSA-Untersuchungsausschuss den früheren Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier, den ehemaligen Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem sowie Matthias Bäcker von der Universität Mannheim als Sachverständige angehört.
Verfassungsrechtler haben bei der ersten Expertenanhörung des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags deutlich gemacht, dass Sicherheitsbehörden etwa gegen illegale Abhöranlagen hierzulande vorgehen müssen.
Das Paradox gehört nicht zu den üblichen Ausdrucksmitteln juristischer Texte, die schließlich größtmögliche Klarheit anstreben. Einem Paradox ist notwendig der Rätselcharakter zu eigen, ja, es hat dort seinen Platz, wo Eindeutigkeit zur Lüge geriete. Deshalb ist es eines der gängigsten Mittel der Poesie.
Es ist wahrscheinlich der größte und dreisteste Spin diesen Jahrhunderts, der da gerade vor unseren Augen stattfindet. Vergleichbar nur mit dem Spin, der zum Irakkrieg führte. Zumindest in Deutschland. Zumindest, wenn er glückt. Und danach sieht es aus.
ZEIT ONLINE veröffentlicht erstmals die Position der EU-Kommission in den Freihandelsgesprächen. Das TTIP-Dokument zeigt, welche Schutzrechte die EU plant.
Habt ihr schonmal versucht, einem Abgeordneten oder einer Behörde eine verschlüsselte Mail zu senden? Wenn es sich nicht gerade um Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragte handelt, die glücklicherweise alle über einen PGP-Schlüssel verfügen, ist dieser Versuch oftmals zum Scheitern verurteilt.
Vor zehn Jahren wurde die Bestechung von Abgeordneten international verboten. Ausgerechnet in Deutschland trat das Abkommen allerdings nie in Kraft. Jetzt machen Unternehmen und Ex-Politiker Druck, sie fürchten um das Ansehen der Bundesrepublik.
Der Bundestag hat mit schwarz-gelber Mehrheit Initiativen von Linken und Grünen abgewiesen, mit denen verwaiste Werke besser erschlossen sowie das Open-Access-Prinzip und die Vertragsrechte von Autoren gestärkt werden sollten.
Das Parlament hat die Bundesregierung aufgefordert, den gewerblichen Rechtsschutz für Computerprogramme "effektiv zu begrenzen". Es müsse gewährleistet sein, dass Software weitgehend nur urheberrechtlich geschützt werde.
Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht - mit diesem Kompromiss haben CDU, CSU, FDP und SPD die geplante Bestandsdatenauskunft durch den Bundestag gebracht. Ein Kompromiss, der auf einer gewaltigen Täuschung basiert. Denn allen Beteiligten ist klar: Eine richterliche Prüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung finden in Deutschland schon lange nicht mehr statt.
Trotz neuer verfassungs- und europarechtlicher Bedenken wollen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Stärkung von Presseverlegern im Netz doch noch diese Woche beschließen. Eine zweite Anhörung widmete sich technischen Fragen.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags hat gravierende Mängel an der Anhörung zur geplanten Besserstellung von Presseverlegern im Internet ausgemacht. Die FDP plant umfangreiche Änderungen.
Die Internet-Enquete des Bundestags hat ihre Arbeit abgeschlossen. Matthias Kirschner von der FSFE analysiert die Empfehlungen zu offenen Standards und Freier Software.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags war kein Vertreter einer Suchmaschine geladen worden, eine Liveübertragung wurde vom Vorsitzenden Siegfried Kauder abgelehnt
Mit dem Schutzrecht für Presseverlage drohten jahrelange Gerichtsauseinandersetzungen und Abmahnwellen, meint der Informationsrechtler Thomas Hoeren. Er reiht sich in die Phalanx der Kritiker ein, die vor der Anhörung im Bundestag Stellung beziehen.
Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt die deutsche Politik seit nunmehr gut vier Jahren. Jetzt nähert sich das Thema der politischen Zielgeraden im Bundestag. Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss mit diversen Sachverständigen aus den Lagern der Kritiker wie auch der Befürworter den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Unter dem Namen „Verteidige dein Netz“ hat Google vor einigen Wochen eine große Kampagne gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriften-Verlage begonnen.
Die Linke will das System der kollektiven Rechtewahrnehmung grundlegend modernisieren und die Stellung der Urheber im Vertragsrecht stärken. Vor allem bei Schwarz-Gelb stießen die Pläne aber auf Ablehnung.
Der ehemalige BGH-Richter Wolfgang Nešković verlässt die Linksfraktion und will im nächsten Jahr als unabhängiger Direktkandidat in den Bundestag einziehen
Seit mehreren Jahren spukt es durchs Netz, jetzt wird es ernst: Am späten Abend diskutieren Abgeordnete das Leistungsschutzrecht für Verlage erstmals im Bundestag. Die Gegner und Befürworter rüsten für die Schlacht, die Lobbyisten werden aktiv. Auf der Strecke bleibt die neutrale Berichterstattung.
Die Reden für die 1. Lesung des Entwurfs zum besseren Verlegerschutz im Internet am Donnerstag nächster Woche soll nach bisherigen Planungen nur zu Protokoll gehen.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist nun auch offiziell im Bundestag angekommen. Halina Wawzyniak, Herbert Behrens und die Fraktion DIE LINKE haben die Ungereimtheiten und möglichen Kollateralschäden des Leistungsschutzrechts in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Vorabversion) zu systematisieren versucht.
Sachverständige skizzierten im Bundestag Möglichkeiten zur Förderung freier Software etwa im Vergaberecht, faktische Behinderungen durch Verwaltungsvorgaben zum Dokumentenaustausch und die Bedeutung offener Standards.